Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Apel von Stotternheim (er von Stoternhaim) und Johann von Kronenberg (Hans v Cronenberg) übergeben Bischof Johann von Egloffstein, dass sie sowohl die Landsteuer als auch die Bede zahlen, solange ihnen die Stadt und das Amt Gerolzhofen verpfändet ist.
Johann Zobel (Hanns Zobel) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden. Mit diesem Geld bezahlt Bischof Johann von Brunn seine Schulden bei Johann von Kronenberg (von Cronberger), dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wird deshalb nun an Johann Zobel verpfändet. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Zoll bei Schlüsselfeld (Schlusselfeldt Zoll).
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Die Pfarrei in Geroda (Gerrod oder Gerod unter Schilteck) wird aufgrund finanzieller Probleme eine zeitlang nach Elters (Elderen) verlegt. Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) kann die Schwierigkeiten jedoch beheben und erhält deshalb den Kirchensatz von Bischof Lorenz von Bibra als Mannlehen.
Bischof Konrad von Bibra verkauft ein Haus in Gerolzhofen, das zum weissen hove genannt wird, an Wilhelm Dolussen, den Vogt zu Gerolzhofen (Wilhelm Dolussen vogt zu Geroltzhouen), für 275 Gulden und eine jährlichen Abgabe von zwei Fastnachtshühnern. Das Haus ist außerdem vom Frondienst befreit.