Konrad IX. von Weinsberg (Conrad Her zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) geben ihre Bewilligung, dass Konrad II. von Weinsberg (Conraden dem eltern) und Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg) die Bede und Steuer von Randersacker (Randersacker) von Bischof Johann von Brunn erhalten.
Nach dem Tod von Peter Haberkorn (patter haberkerns) kommt es zwischen seinen Söhnen, Konrad, Peter und Michael Haberkorn (Contzen, pettern vnd michaeln haberkern gebrudern seinen sonen), und den Dörfern Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Tungersheim) zum Zerwürfnis über die Zinsen und die Einhaltung der Baulast. Das Domkapitel zu Würzburg nimmt sich der Sache der Dörfer an. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verträgt beide Parteien, um eine Fehde zu verhindern. Er bestimmt, dass das Domkapitel den Brüdern, ihren Schwägern und ihren Erben für die verschriebene Hauptsumme, über die genannten Dörfer und die entstandenen Unannehmlichkeiten, 2100 Rheinische Gulden zu einer bestimmten Frist zu zahlen hat. Für die Dauer dieser Frist erhalten die Brüder die Kellerei (kellerei zu Carlstat ), das Amt sowie die Stadt Karlstadt selbst (stat vnd ambt Carlstat). Diese werden von dem Domkapitel im Rahmen einer Verpfändung durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg für sie verwaltet.
Weigand von Luther (weigand von lutter) und Leo Wolf (leo wolf) nehmen Bischof Lorenz von Bibra, den Keller von Meiningen (Meyningen) Christoph Pfnorr (Cristoffeln pfnor) sowie dessen Sohn Wilhelm (wilhelm) gefangen und ziehen 800 Gulden Steuern von ihnen ein. Dafür werden Wolf Diender und Paulus Truchseß von Wetzhausen (Paul Truchses) sowie deren Burgen zu Schuldnern ernannt. Nachdem die Auseinandersetzung geklärt ist, werden etliche Gelder erlassen. Die 230 Gulden werden für die ganze Summe quitiert und die Burgen als schuldenfrei erklärt.
Der Garten wird dem Keller zu Ebern (Ebern) Stefan Schwarz (Steffan Schwartzen) zu Lehen verliehen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet es Thomas Barthelwesen (Thomassen Barthelwessen), eine Mühle am Bach bei Rod (Rodt) und der Hildenburg zu bauen. Hierfür muss Thomas Barthelwesen am 11. November jedes Jahr Zinsen abgeben. Von diesen Zinsen gehen zwei X, zwei X, zwei Zwölfer. 20 Denare in die Kellerei, zwei Fron des Landes vom Schloss Hildenburg oder zwei Zwölfer. Erbhuldung, Steuer,
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.
Johann Otto (Hans Otto) wird aus der Kellerei Zabelstein (Kellern zum Zabelstain) verabschiedet.