Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Crafft von Hohenlohe), seine Frau Adelheid (Adelhait) und ihr Sohn, Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Crafft) verkaufen ihren Anteil an Kitzingen (kitzingen), mit den zugehörigen Leuten, Gütern, Gerichten und allen Nutzungen und Rechten, an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe und seinen Erben für 375 Pfund Haller. Dieser verschreibt ihnen dafür die Besitzrechten an Burgen.
Gottfried von Hohenlohe und sein Sohn Gottfried (Gotfrid von Hohenlohe vatter vnd Gotfrid sime) setzen den Ritter Johann von Dettelbach (hansen von Dettelbach Rittere) mit einem Kuss für etliche gekaufte Güter als Verwalter ein.
Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Etliche Wiesen, die das Hochstift Würzburg zu Lehen hat, verpfändet Graf Günther von Schwarzenburg (Gunther von Schwartzenburg) mit der Bewilligung des Lehensherren Bischofs Johann von Egloffstein (Johannsen von Eglofstain) an den Deutschen Orden.
Der Johanniterorden (Sant Johans orden) kauft ein Viertel des Schlosses Kühndorf (Kundorf). Bischof Johann von Brunn übergibt dann dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) die Hälfte eines solchen Viertels, welche das Hochstift Würzburg bereits lange Zeit besitzt, als Mannlehen. Die andere Hälfte eines solchen Viertels hat der Komtur (Comenthurs) Eberhard von Romrode auf Widerlosung für 400 Gulden inne. Einen solchen Teil löst der Orden für 400 Gulden ein. Graf Friedrich von Henneberg-Aschach legt dasselbe Geld in Güter an, die er vom Hochstift Würzburg wiederum als Mannlehen erhält. Das Hochstift Würburg soll auf ewig das Öffnungsrecht (offnung) auf ein ganzes Viertel haben. Darüber erhält der Graf ein besiegeltes Revers.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.
Die Müller beklagen beschweren sich bei Bischof Lorenz von Bibra über die ansässigen Bauern. Diese ziehen das Wasser für ihre Wiesen ab, so dass die Müller kein Wasser zum Mahlen haben. Die Statthalter zu Würzburg beschließen deshalb eine Ordnung, in der geregelt ist, wie es mit dem Schutz, der Schutzbede (schutz beten) und dem Wasser gehalten wird.