Zwei kleine Güter und ein Weiher am Rattenbach (Rattenbach) gelegen sind Lehen des Pfundzöllners zu Nürnberg (Nuremberg). Fries verweist hierzu auf das Stichwort "Cettelsaw" (Cettelsaw).
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) übergibt die Hälfte des Schlosses Raueneck (schlos Raweneck) samt den Zugehörungen Prappach (Braitbach), Gemünd (Gemundt), Weißenbrunn (Witzenbrunnen), Bramberg (Alten Bramberg), den Wald Stainhard, Steinsfeld (Stehehaidt), Lind (Linth), Unfinden (Vnfundt) und Goßmannsdorf (Gossmersdorff) an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
Bischof Johann von Brunn erhält von dem Ritter Apel III. von Lichtenstein, seiner Frau Dorothea von Lichtenstein (Apeln von Lichtenstein Ritter vnd Dorothea sein Hausfrauen) und deren Erben 300 Gulden für etliche Pferde und Häuser, die er ihnen genommen hat, 200 Gulden für Schulden zu Gerlachsdorf (Gerlach) und 100 Gulden für Verzehrung und Ausgaben. Für die 600 Gulden verpfändet der Bischof ihnen das Ungeld zu Ebern (Ebern) auf Wiederlösung.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Pfarrer Christoph Tusch (Pfarhen zu Raueneck Christof Tusch) eine Behausung bei dem Pfarrhof zu Schloss Raueneck (Raweneck), die Brauhaus (brew hauß) genannt wird, zur eigenen Nutzung. Dieses dürfen er und seine Nachfahren so lange nutzen, wie sie es in einem guten Zustand erhalten oder sie die Abmachung aufkündigen.