Die Würzburger Stadtordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. Sie beinhaltet Informationen zu den Ratspersonen, dem Bürgermeister, dem Stadtschreiber, den Schultheißen, der Ratsentsetzung, Steuern, Ungeld, den Baumeistern und Pfarrpflegern, den Kapellenpflegern, Almosen, Franzosenpflege, den Stubenmeistern, Viertelmeistern, den Sechsten und den neuen Bürgern. Außerdem zu den Viertelknechten, Viertelschreibern, Viertelberechnungen, den Torschließungen, den Trinkstuben, zur Wache, der Bürgerpflicht, dem Brückengericht, Stadtgericht, den Gerichtsbußen und dem Sonntagsgericht.
Das Schloss Kilianstein auf dem Richelberg, der auch Reußenberg (Richelberg itzt der Reussenberg) genannt wird, steht rechtmäßig dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Gerhard von Schwarzburg setzt Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), den Ritter Reinhard Vogt (Reinharten vogt) und Friedrich von Hutten (fritzen von Hutten) als Burgherren über Schloss Kilianstein ein und leiht ihnen 2000 Gulden. Von diesen sollen sie 1000 Gulden in den Ausbau der Burg investieren und ihm diesen in Form einer Rechnung vorlegen. Hiervon sollen Bischof Gerhard von Schwarzburg und seine Nachfolger von je 20 Gulden einen zur Gült erhalten. Dieser Vorgang wird schrifllich bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein stellt Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) und seinen Erben eine Verschreibung zu, die beinhaltet, dass Burg, Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat) bis zur Ableistung der Schuld von 3250 Gulden in Stand zu halten sind.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
Bischof Johann von Brunn befiehlt eine Straße durch die Weingärten am Main entlang um Randersacker (Randersacker) herum zu bauen.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Johann von Grumbach schuldet dem Doktor Gregor Heimburg (doctori Gregori Haimburg) 2400 zuvor geliehene und zugeschlagene Gulden. Dafür sagt er ihm das Schloss, die Vogtei und das Amt Dettelbach (Dettelbach) mit allen Nutzungen und Rechten zu. Weiterhin das Ungeld von Iphofen (Iphofen) und den Zoll von fand. Zudem erlaubt er Heimburg, 400 weitere Gulden für den Ausbau des Schlosses zu verwenden. Sobald der Bau fertig ist, besichtigt wurde und die Rechnung beglichen ist, soll Gregor Heimburg dies mit seiner rechten Hand beschwören, aber dem Stift die Widerlösung gewähren.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet es Erhard Heidenfelder (Erhart Nestler sunst Haidenuelder genant), sein Haus am Markt zu verlängern. Falls der Bischof oder einer seiner Nachfolger jedoch anordnen sollte, dass der Anbau geräumt werden müsse, so sollen er, seine Erben oder ein Nachbesitzer des Hauses dem Folge leisten. Darüber übergibt Erhard Nestler ein Revers.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Die Einwohner von Dettelbach (dettelbach) vertragen sich mit den Einwohnern von Neuses am Berg ( Neweses vff den Berg) und kommen überein, dass die Einwohner von Dettelbach und Brück (Brinker) ihr Vieh vom Wald bei Brück (Brinker holtz) bis Handthal (hainthal), auch hain genannt, treiben dürfen. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen für eventuelle Schäden auf ihren Feldern selbst aufkommen und diese weiter bebauen, erhalten jedoch dafür die Erlaubnis, ihr Vieh am Dettelbach (Brinker bach) zu treiben und daraus trinken zu lassen. Dieser wird auch Hiltich (hiltich) genannt. Die Einwohner von Dettelbach sollen zum Ausgleich 103 Morgen Holz, an der Mainleite (Mainleiten) und Köhler (Keller) gelegen, abmessen, bearbeiten und als Bauholz liefern. Die vereinbarte Menge wird nicht erfüllt. Im Jahr 1546 werden nur 46, im Folgejahr nur 27 Gerten an Bauholz geliefert.