Hainfurt (Hainfurt) ist ein Dorf im Amt Auersberg. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Vogtei von Graf Otto von Botenlauben für das Stift.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) bekommt von Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bopen von Hennenberg) die Vogtei über das Kloster Heidenfeld (Haidenuelt) und dessen Leute und Güter zu Lehen, welche Graf Poppo vorher vom Hochstift Würzburg zu Lehen bekommen hatte. Beide Herren bewilligen, dass die Vogtei dem Kloster für 346,5 Silbermark verkauft wird. Dafür gibt Konrad von Speckfeld dem Bischof Güter, die er von diesem wieder als Lehen zurückerhält. Graf Heinrich von Henneberg (Hainrich von Hennenberg) verzichtet im Winter 1247 auf die Güter zu Heidenfeld.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrad von Speckueld) vekauft seinen Teil der Vogtei Heidenfeld (Haidenueld) und anderer dazugehörender Dörfer, die jährlich 36 Pfund Heller und 10 Schilling Ertrag bringen, für 346,5 Mark Silber. Wenn man annimmt, dass 2 Pfund Heller eine Mark Silber wert sind, sind die 36 Pfund Heller 18 Mark Silber wert. Wenn man die 18 Mark Silber jährlichen Ertrags mit der Kaufsumme von 346,5 Mark Silber verrechnet, erkennt man, dass 2 Pfund Heller oder eine Mark Silber für 19 Mark Hauptsumme erkauft wurden und dass die überzähligen 4,5 Mark Silber für die 10 Schillinge gezahlt wurden. Fries schreibt, dass man nicht glauben solle, dass der Anschlag von 19 Mark Hauptsumme auf eine Mark jährlich zu hoch sei, da die Verwaltung der Vogteien in dieser Zeit sehr beschwerlich gewesen sei. Er verweist dafür auf die Stichworte vogt, vogtei und vogtrechten. Der Propst zu Heidenfeld bezahlt diesen hohen Preis, um das Kloster und die Armen in dieser schwierigen Vogtei ledig zu machen. In Würzburg prägt man ebenfalls Heller, aber da es zu Problemen mit anderen gleichnamigen Münzen kommt, nennt man sie nicht mehr Heller sondern Pfennig.
König Adolf verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei zu Heidingsfeld mit weiteren Gütern für 2000 Mark Silber.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bei Hardheim (Harthaim) liegt eine wüste, unbebaute Hofstatt, die zu der Unteren Burg gehört. Bischof Rudolf verleiht diese Konrad Müller (Cuntz Muller) für einen jährlichen Zins von einem tirnes und einem Fastnachtshuhn. Er befreit Konrad und seine Erben von Frondiensten, Atzung und der Vogtei.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.