Eine Aufführung der Streitigkeiten zwischen dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg und wie diese ausgetragen wurden, ist in einem eigenen Buch festgehalten (dauon ist ain sunder buech gemacht), welches von einem Gebrechensschreiber angerfertig wurde und in der Kanzlei liegt.
Der Würzburger Bischof lässt wegen eines Zollbriefs, welcher das Hoftuch und die Sparery betrifft, an den Kurfürsten von Mainz schreiben.
Die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) wird dem Erzstift Mainz (Maintz) verpfändet.
Der Heilige Bonfiatius, erster Erzbischof von Mainz, bekehrt das Fränkische Reich vom heidnischen zum christlichen Glauben. Er bringt viele Menschen aus England mit ins Fränkische Reich, die sich hin und wieder in den Wäldern niederlassen und Gott dem Allmächtigen mit Beten, Singen und Lesen dienen. Vermögende Menschen im Umkreis bauen für diese Gottesdienste Zellen und Wohnungen. Außerdem reichen sie den Menschen Nahrung und decken den Bedarf an bestimmten Gütern. In Franken wurden fünf Zellen gebaut, aus welchen folgende Klöster geworden sind: Kloster Neustadt am Main (Neuenstat), Kloster Homburg am Main (Hohenburg), Kloster Amorbach (Ame), Kloster Schlüchtern (Schluchtern) und Kloster Murrhardt (Murrhart). Diese übergibt der König von Franken an den Heiligen Burkhard, bevor dieser zum ersten Bischof von Würzburg ernannt wird.
In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.