Wie Winterhausen (winterohausen), Sommerhausen (Somerhausen), Lindelbach (Lindelbach) und Gollhofen (Golhofen) zu Tochter- und Sohnlehen gemacht werden, steht unter dem Stichwort "Somerhausen" (Somerhausen).
Wie jemand den bischöflichen Saal zu Eltmann (Eltmain) zu Lehen bekommt, steht im Liber Feudorum Alberti.
Graf Poppo VII. von Henneberg (graff Boppen von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich I. von Henneberg (Hainrichen seinem Sone) erhalten Estenfeld (Plesten) und andere Güter von Bischof Hermann von Lobdeburg zu Lehen.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Bischof Johann von Brunn verleiht Georg von Seinsheim (Jorg von Sainsheim) als Mannlehen das Gericht und Halsgericht, die Vogtei und Gewalt und auch Wein- und Pfenniggült zu Randersacker (Randersacker), die er als Hofmann einzunehmen hat, zudem den Wert einer Weide beim Main unterhalb des Brünbergs (Brünberg) oberhalb des Dorfes Randersacker.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat als Pfleger des Hochstifts Würzburg das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg) mit den dazugehörigen Dörfern und Gütern samt dem Wildbann als Lehen an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden von weisberg) verliehen.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.