Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Es wird angegeben, wo etliche Briefe über den Austrag eines Streits zwischen Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunsheim), vom Stephansberg, (Steffans berg) und seinem Sohn Michael von Schwarzenberg (Michel) zu finden sind.
Dietrich von Heidingsfeld (diterich von Haidingsfeld) hat Schallfeld (Schalckfelt), Grettstadt (gretzstat), Bad Windsheim (windsheim) und das Schloss Stollburg (Stalberg) als Pfänder vom Stift inne. Er tritt diese Pfänder wieder an das Stift ab und bekommt dafür von Bischof Johann von Egloffstein 8.446 Gulden auf das Amt und die Stadt Haßfurth (Hasfurt) verpfändet. Die vorherige Verpfändung gilt damit als abgelöst und das Stift hat wieder die Obrigkeit über Schallfeld.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Burgfrieden mit Landgraf Friedrich von Thüringen über das Schloss bei Bad Salzungen (saltzungen).
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Bischof Johann von Grumbach stellt Forderungen bezüglich seines Vorgängers Gottfried Schenk von Limpurg an Erkinger Willhelm von Seinsheim (wilhelmen von Sainsheim) und dieser wiederum an den Bischof. Bei den Forderungen des Bischofs geht es um Löwenstein (Loenfels) und etliche Nutzungsrechte und Güter zu Vellberg (wilperg) sowie 200 Gulden, die dort eingenommen wurden. Bei den Forderungen der beiden von Seinsheim geht es um 600 und 400 Gulden zu Herbolzheim (Herboltzheim), Beisentzheim und Geldersheim (Geltersheim). Bei dieser Handlung steht ebenfalls, dass Seinsheim (Saunsheim) an das Landgericht gehört und, dass die Gerichtsbarkeit über Schloss Hohenkottenheim (Hohen Cottenheim) beim Herzogtum Franken liegt und ebenfalls an das Landgericht gehört.
Leonhard Scharpf (>i>Linhart Scharpf) führt eine Fehde gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift, es gab Angriffe und Brandanschläge. Albrecht von Biberehren, Amtmann zu Creglingen (albrechten von Biberern ambtman zu Creglingen) vermittelt zwischen beiden und die Fehde wird beigelegt. Vertraglich wird festgelegt, dass alle Gefangenen freigelassen werde, kein Geld für Brandschatzung und unbezahlte Schulden gefordert werden darf und die Burgen freigegeben werden. Dafür bekommt Linhart Scharpf von Konrad Wagner von Schlüsselfeld (Contz wagner von Schlusselfeld) seinen Sohn zurück, den dieser in Gefangenschaft hält sowie 20 Gulden für die Atzung.
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt Martin Bockheinz (Martin Bokhaintzen) die Wüstung Schandenhof (Schanten) für jährlich entweder acht Malter Korn, acht Malter Hafer nach fuldischem Maß und zwei Sommerhühner; acht Pfenninge und ein Fasnachtshuhn; acht Pfenninge und ein schonbraden oder acht Pfennige und als Handlohn jeweils ein Gulden pro 20 Gulden des Schlosses Hildenburg (schlos Hilt).