Das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) werden von den bayerischen Herzögen Stefan, Friedrich und Johann (her Steffan her Fridrich vnd her Johann Hertzogen zu Bairen) und Johann und Gerlach von Hohenlohe (Hanns auch Gerlach Heren von Hohenlohe)1387 an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Stift verkauft. Da die Stadt sehr baufällig ist, erlässt Bischof Gerhard den Einwohnern eine Zeit lang das Ungeld, um die Stadt damit zu erneuern. Fries verweist ebenfalls auf einen Gerichtsprozess zwischen Herzog Wilhelm von Bayern (Hertzog Wilhelm von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Als Bischof Johann von Brunn das Schloss und Amt Aschach (schlos vnd ambt ascha) für das Hochstift Würzburg auslöst, leihen ihm die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) 3000 Gulden. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Datz und anderen Abgaben.
Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein verhandelt sein Nachfolger, Bischof Johann von Brunn zusammen mit dem Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern ( Burggue Hanns von Nurenberg) mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen). Sie erwirken, dass sie den beiden 7 000 Gulden an Gold geben, dafür werden die Bürger für zwei Jahre von Steuern und Bede befreit. Nach dem Ablauf der zwei Jahre sollen Steuer oder Bede für zwölf Jahre nicht mehr gefordert werden. Dann erhielt Bischof Johann von Brunn 1 600 Gulden.
Im selben Jahr geben die Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) Bischof Johann von Brunn 15000 Gulden, damit er sie elf Jahre lang von der Bede befreit und sie somit nicht mehr 300 Gulden jährlich leisten müssen.
Bischof Johann von Brunn leiht sich abermals 3000 Gulden von den Bürgern von Münnerstadt (Münrichstat). Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von allen Abgaben.
Schultheiß, Bürgmeister, Rat und Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) bewilligen Bischof Johann von Brunn drei Jahre lang 450 Gulden. Im Gegenzug befreit er sie für die Dauer dieser drei Jahre von aller Bede, allen Auflagen und anderen finanziellen Belastungen.
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Mehrere Tage wütet ein Feuer in Meiningen (Mainingen). Damit die Bürger ihre Häuser wiederaufbauen können, erlässt Graf Wilhelm von Henneberg (Graueste Wilhelm von Hennenberg), dem die Stadt durch eine Verpfändung zusteht, ihnen das jährliche Gefälle für fünf Jahre. Das sind jedes Jahr 200 Gulden, ergibt eine Summe von 1000 Gulden, davon gibt ihm Bischof Rudolf 666 Gulden, also zwei Drittel der Summe. Die übrigen 333 Gulden und somit ein weiteres Drittel muss Graf Wilhelm selbst tragen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.