Bischof Wolfram von Grumbach setzt Rechte für das Kloster Münsterschwarzach und dessen Dörfer fest und freit etwas.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Die Stadt Dettelbach (Detelbach) und die Einwohner von Schwarzenau (Swartzenaw) werden wegen eines Streits über die Bede auf etlichen Gütern vertragen.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 250 Gulden von den Kammergefällen zu einem jährlichen Zins von 10 Gulden an das Domkapitel. Diese Pfandsumme stand zuvor auf dem Kloster Münsterschwarzach (closter Schwartzach) und ist durch den Kauf der Zehnten von Dettelbach (
Das Kloster Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) verkauft seinen Zehnt über Bibergau (Bibergaw), Dettelbach (Dettelbach) und Schwarzenau (Schwartzenaw) an Bischof Konrad von Bibra für 10000 Gulden und löst damit seine Schulden beim Johanniterorden in Würzburg ab. In diesem Kontext werden auch erwähnt: Das Chorherrenstift St. Stephan, die Karthause Astheim (Ostheim), die Dompräsens, das Kloster St. Ulrich, das Dominikanerkloster (prediger closter), die Dombruderschaft, Gerolzhofen (Geroltzhoven) und das Kloster Rebdorf (Rebdorf).
Durch die würzburger und markgräfischen Räte (Wirtzburgische vnd Marggräuische Räthe) wird festgelegt, dass der Vertrag zwischen den Dörfern Dettelbach (detelbach) und Neuses am Berg (newsess) von 1546 in jeder Hinsicht umgesetzt werden soll. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen fortan ihr Vieh nur in dem von diesem Vertrag festgelegten Bereich treiben. Dieser Bereich ist mit insgesamt sechs Steinen abgegrenzt und reicht von Baurnholtz oberhalb des Schmidin Ackers bei Neuses am Berg über den Neusesser Weg bei Schwarzenau (Schwartzenaw) bis hin zur oberen Mainleiden. Sie sollen ihr Vieh nicht bis nach Dettelbach treiben. Ebenso ist es den Dettelbachern verboten ihr Vieh in den oben beschriebenen Bereich zu treiben. Beide Parteien sollen auf ihren Gütern das Vieh grasen lassen, bis die Zeit zum Viehtreiben kommt und die Hirten ihr Vieh in dem vereinbarten Bereich treiben können. Zudem ist vereinbart, dass jeder der beiden Parteien zur rechten Zeit auf seinen Gütern stupfeln darf. So ist es im Vertrag geregelt, doch die beiden Herrschaften behalten sich das Recht vor Änderungen vornehmen zu können.