Markgraf Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) bekommt von Bischof Manegold von Neuenburg alle Lehen verliehen, die Graf Poppo von Henneberg (Graue Bop von Hennenberg) nach seinem Tod hinterlassen hat. Dafür gibt Otto von Brandenburg dem Stift Würzburg 300 Mark Silber. Auf diese Weise bekommt er Schloss und Stadt Kisseck (Kiseke), das Schloss Rottenstein ( Roetenstain) und die Stadt Königshofen (Künigshouen).
Bischof Johann von Brunn nimmt das Schloss Landwehr (Landswer) und die Stadt Meiningen (Mainingen) an sich und verschreibt diese den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Fries schreibt darüber, welcher Gestalt die Verständigung über das Schloss und die Stadt zwischen Bischof Johann von Brunn und den Herren von Tann sowie den Herren von Buchenau gewesen sei, habe er aber keine Informationen finden können.
Bischof Gottfried von Limpurg einigt sich mit den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) darauf, dass in einer zweijährigen Frist die Bürger von Meiningen (Mainingen), die bisher jährlich 300 Gulden Bede bezahlen, dem Grafen 400 Gulden Bede bezahlen sollen. Die Bürger von Meiningen wollen aber bei den alten Bedingungen bleiben und es wird entschieden, dass Bischof Gottfried die übrigen 100 Gulden auf andere Weise auftreiben muss oder sie zum Pfandschilling aufschlagen soll. In der Einigung zwischen Bischof Gottfried und dem Grafen von Henneberg heißt es, dass sie einen neuen Pfandschilling ansetzen, der 18000 Gulden beträgt. Der Vertrag wird mit dem Siegel des Bischofs und dem des Domkapitels besiegelt. Fries findet den schriftlichen Belge dafür nicht mehr, aber es gibt einen Vertrag von 1481 zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Margaretha von Henneberg (Margareten von Hennenberg) darüber, den Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) dem Bischof Rudolf gegeben hat, nachdem das Pfand auf Meiningen abgelöst wurde. Bischof Gottfried hält dann die Bürger von Meinigen dazu an, doch 100 Gulden Bede mehr zu bezahlen, worüber sie sich beschweren und darum bitten, dass es bei der alten Summe bleibt.
Der Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) leiht Ritter Johann von Hirschhorn (Hannsen von Hirshorn riter) 500 Gulden und 8 Pferde für den Zug des Stifts nach Neuenstein (Newenstat) und Jagstberg (Jagsperg). Die Pferde werden auf 250 Gulden geschätzt, sodass der Bischof Graf Wilhelm von Henneberg 750 Gulden schuldig ist. Diese Summe zahlt Bischof Johann von Grumbach dessen Sohn Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen dem Jungeren) zum Pfandschilling von Meiningen (Mainingen) dazu.
Die jährlichen Gulden, die Bischof Gottfried von Limpurg den Grafen von Henneberg verschrieben hatte, wurden 33 Jahre lang nicht bezahlt. Dann gehen die Schulden an Bischof Rudolf von Scherenberg über. Bischof Rudolf ist besorgt, dass sich die Schulden zum Nachteil des Stiftes häufen und verträgt sich mit Margaretha von Henneberg (Margarethen Grauen zu Henneberg), anstatt mit ihren Söhnen. Alle Schulden werden zusammengezählt; der alte Pfandschilling von 18000 Gulden, die 750 Gulden für das geliehene Geld und die Pferde und die jetzt ausstehenden 3300 Gulden. Das ergibt alles zusammen 22000 Gulden. Das verschreibt er an Margarethe von Henneberg und ihre Söhne zum Pfandschilling von Meiningen, aber für die Zahlung der jährlichen 100 Gulden wird auf die Bede und das Gefälle verwiesen.
Mit der Zeit nehmen die zuvor genannten Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing nicht ab, sondern steigen und werden größer. Die Gläubiger sind besorgt und möchten, wenn sie wie bisher nicht ihre Hauptsumme bekommen, zumindest einen jährlichen Ertrag und Zinsen erhalten. Etliche der Gläubiger sind Amtleute, Ratsmitglieder und Diener des neu gewählten Bischofs Konrad von Bibra. Diese wünschen ihrem Herren dem Bischof das Schloss und Amt Mainberg mit allem, was dazu gehört, samt Leuten und Gütern. Sie äußern jedoch auch Bedenken gegeüber dem Hochstift Würzburg, sollte einer der drei anderen Kaufmänner den Kauf tätigen (an dem soll nichts dran sein, es soll sich lediglich um ein Gerücht gehandelt haben). Sie werden auch bei ihren Vettern und Freunden, den Herren des Domkapitels vorstellig und bringen diese durch ihre List und Emsigkeit, welche sie als Treue und Wohlwollen gegenüber dem Stift tarnen, dazu Gelder zu sammeln und ein Angebot zum Kauf Mainbergs abzugeben. Die Hennebergischen Boten in Mainberg lassen die Würzburgischen Ratsherren jedoch ohne Handel wieder abreiten. Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen (Georg Ernst von Hennenberg) kommt nach Würzburg um sein Lehen zu empfangen. Bischof Konrad von Bibra überzeugt ihn davon seine Räte in Schweinfurt zu den Hennebergischen Boten in Mainberg zu schicken, nämlich Wilhelm von Grumbach, Philipp Truchsess von Pommersfelden (Philipsen Truchsessen von Bomberfelden) und Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain). Diese treffen eine Vereinbarung mit den Boten.
Bischof Konrad von Bibra und einer der Grafen von Henneberg-Schleusingen schicken ihre Räte nach Schweinfurt, um ein Tauschgeschäft und eine Kaufurkunde (kauffnötel) für Meiningen (Mainungen) und Mainberg abzuschließen.
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Schloss, Stadt und Amt Meiningen (Mainingen) samt allen Zugehörungen, Dörfern, den Bürgern, Gütern, Gerichten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Gefällen und Nutzungen überträgt Bischof Konrad von Bibra an den Grafen Wilhelm von Henneberg (Grauen Wilhelmen von Hennenberg). Bischof Konrad von Bibra erhält im Gegenzug Schloss und Amt Mainberg (Mainberg). Dies geschicht unter der Bedingung, dass sollte das Geschlecht Henneberg aussterben, das Stift Würzburg Schloss und Amt Mainberg für 30000 auslösen und wieder an das Stift bringen kann. Sollte Graf Wilhem oder seine Erben Geld benötigen, kann der Bischof für 50000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Meiningen bezahlen.
Die Hauptpunkte, beziehungsweise die Artikel, verzeichnen die Kauf- und Tauschzusicherung die Bischof Konrad von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen sich gegeseitig geben. 1. Dem Hochstift Würzburg wird somit erblich das Schloss und Amt Mainberg mit allen Untertanen, Gütern, Gefällen, Nutzungsrechten, Obrigkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten und allem Dazugehörigen nach Anweisung eines übergebenen besiegelten Registers oder Lagerbuchs zugesichert. 2. Bischof Konrad von Bibra übernimmt 100.000 Gulden Schulden von Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen, wodurch dieser schuldenfrei ist. 3. Bischof Konrad von Bibra gibt Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen zusätzlich 70.000 Gulden auf zwei Zile in bar. 4. Das Schloss, die Stadt und das Amt Mainberg mit allen Untertanen, Gütern, Obrigkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten und allem Dazugehörigen bleibt Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen und seinen männlichen Erben, außer die Grafen von Henneberg-Schleusingen sterben alle, dann muss ein Bischof zu Würzburg das Schloss, die Stadt und das Amt Mainberg von deren Erben für 30.000 Gulden wieder an das Hochstift Würzburg bringen. Falls Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen oder seine Erben das Schloss, die Stadt und das Amt Mainberg wieder verkaufen, müssen sie dem Hochstift Würzburg 50.000 Gulden zukommen lassen. 5. Falls das Hochstift Würzburg das Schloss, die Stadt und das Amt Mainberg wieder verkauft oder verkaufen will, und Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen und seine Erben noch Macht haben und diese wieder an sich bringen wollen, so müssen sie dies in der Gestalt machen, wie es an das Hochstift Würzburg gekommen ist. 6. Die geistlichen Lehen jeden Amtes sollen jeweils übergeben werden. 7. Jeder der beiden Parteien soll dem Anderen die Briefe, Register und andere Urkunden über getauschte und verkaufte Güter zukommen lassen. 8. Dem Domkapitel zu Würzburg sind das Nutzungsrecht und Gefälle im Amt Meiningen vorbehalten. 9. Jeder der beiden Patreien soll dem Anderen für das Tausch- und Kaufgeschäft die Besitzübertragung (werschafft) bestätigen.