Der Orden der Barfüßer (Barfotten), sprich der Franziskaner, ist durch Prediger bei Fulda (Fuldt), Meiningen (Mainingen), Coburg (Coburgk), Heilbronn (hailpron) und Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk) aktiv. Die Augustiner (Augustiner) sind zu Mürsbach (Murstatt), Schmalkalden (Schmalkalden) undBad Windsheim (Windshaim) aktiv. Die Karmeliten sind zum Kloster Vogelsburg (Vogelsburg) und Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Sal) aktiv. Außerdem werden ihnen die Klöster St. Maximilian (S. Max), Frauenaurach (Frauen aurach), Frauenroth (zun Frauen zu Rottenburgk), St. Agnes (S. Agneten) und Heilbronn (Hailpron) zugeordnet. Die Wilhelmiten (Wilhelmiten) sind zu Wasungen (Wasungen), Rosenthal (Rosenthal), dem Stift Sindelfingen (Sant Sinderlershausen), im Kloster Marienknechte (Marienkrecht und zu Schalkau (Schalklohe) aktiv. Ihnen werden die Klöster Fulda (Fulda), St. Michael (S. Michel), Petersberg (Peterberg), Holzkirchen (Holtzkirchen), St. Bonifatius (Hunfelt), Roßdorf (Rossdorf) und Hersfeld (Hersfeldt) zugeordnet. Es folgt eine Aufzählung der Klausen: Stift Neumünster (Newmunster), Kloster St. Georg (S. Georgen), Kloster St. Burkhard (S. Bartholmes), Kloster St. Ulrich (S. Vlrich), Randersacker (Randersaker), Abersfeld (Apfueldt), Kindsberg (Kimberg), Allersberg (Alwnberg), Hirschfeld (Hochuold), Sulzfeld (Sultzfeld), Markelsheim (Markolshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (dortzbach), Geisfeld (gainsfeld), Urfeld (Vrfeldt), Kirchberg an der Jagst (Kirchbrikach), Schwarzach am Main (Statt Schwartzach), Windheim (Windhaim), Betzmannsdorf (Bethman bey Rottenburgk), Aue (Aw), Sundheim (Sunthaim bey Arnstain) und Mistlau (Mistelaw). Außerdem wird auf das Haus eines Franzosen zu Weidenmühle (Weldwirth ain frantzosen haus bey Wirtzburgk) verwiesen. Es folgt eine Aufzählung der Spitäler: Spital St. Dietrich (S. dietrich new), St. Johannis (S. Johans), Kitzingen (kitzingen), Karlstadt (carlstatt), Iphofen (Jphouen), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk), Bad Windsheim (Windshaim), Hallstadt (Hall), Heilbronn (Hailpron), Mellrichstadt (Monerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Schleusingen (Schleusingen), Allersheim (Alellerstatt), Coburg (Coburgk), Schmalkalden (Schmalkalden), Bad Königshofen (Konigshouen), Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Dettelbach (dettelbach) und Geldersheim (Goltershaim).
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs Gerhard von Schwarburg sowie die Personen aus Bad Windsheim (windsheim), welche ebenfalls zum Bischof gehören, sind von der Vorladung vor das Landgericht des Zents von Rothenburg ob der Tauber (die von Rotenburg) durch die Grafen von Rothenburg freigesprochen. Rothenburg verspricht alle Zugehörigen des Hochstift Würzburgs, deren Pfahlbürger und eigene Leute freizusprechen und nicht mehr einzunhemen.
In Bamberg (Bamberg) wird zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Schweinfurt (Schweinfurt) und Bad Windsheim (Windsheim) durch den Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn ein Vertrag geschlossen.
Aufgrund der Uneinigkeiten, welche Lehen Bischof Gerhard von Schwarzburg vom Hochstift Würzburg erhalten soll, trifft der Bischof mit den Fürsten und Herren von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) eine Einigung. Diese soll dem Landfrieden nicht schaden. Worüber nicht entschieden wird, bleibt Mainz und Bamberg vorbehalten. Der Vertrag kommt allerdings nicht zum Einsatz. Aufgrund dessen wird durch den Erzbischof von Mainz, Adolf I. von Nassau und dem Bischof von Bamberg, Lamprecht von Brunn, zwischen Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Nürnberg (Nuremberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Bad Windsheim (windsheim) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter Fuchs von Dornheim (petter Fuchsen von Dornheim) und dessen Erben 1186 Gulden, die sie ihm während eines Krieges geliehen haben sowie Getreide und etlichen Pferde. Dafür gibt er ihnen als Pfand eine Bede des Hochstift Würzburgs und andere Renten und Gefälle bei Bad Windsheim ( windsheim). Zudem erhalten sie das, was er Friedrich Schultheiß (friderichen schulthaissen) und dessen Bruder, in Rügshofen (Rugshofen), in diesem Jahr verpfändet hatte, für fünf Jahre auf Wiederlösung.
Die Grafen und Herren der Ritterschaft haben folgendes beschlossen: Die anwesenden bambergischen und würzburgischen Räte sollen mit ihren Herren über folgende Beschlüsse sprechen; es wird bei den Fürsten vorgebracht, dass die Ritterschaft darum bittet, noch an weiteren Orten außer den bisherigen sechs Rittertage abhalten zu dürfen. So wie die drei Fürsten soll auch die Ritterschaft an einem bestimmten Tag zusammenkommen, und zwar am 18. August in Bad Windsheim (windsheim). Die anderen zwei Fürsten werden gebeten, an diesem Tag die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu entscheiden.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.