Ein jeder Bischof zu Würzburg hat den Gemeinen Pfennig, die Türkensteuer, die Datz, die Steuern im Allgemeinen, zusätzliche Hilfszahlungen und das Ungeld zu erheben.
Die Orte Rieneck (Rineck), Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (castel) und Bickenbach (Bickenbach) samt einer großen Zahl der Ritterschaft sind in einer Einigung von Bischof Johann von Brunn und den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) besiegelt.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg aus dem Bamberger Stift und Domherr zu Würzburg wurde durch König Friedrich III. zu einem Pfleger des Stifts und bekommt alle Herrschaftsrechte und Heiligkeiten verliehen. Diese darf er nach seinen Vorstellungen gebrauchen und mit ihnen verfahren, wie es seit langer Zeit Tradition ist. Dafür hat der König das Widerrufsrecht alle Fürsten, Grafen, Freien, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte und Gemeinden haben Bischof Gottfried Schenk von Limpurg Gehorsam zu erweisen.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
Bischof Gottfried von Limpurg gewährt den Einwohnern und Hausgenossen von Randersacker (Randersacker) sowie deren Nachkommen die Freiheit des Marktrechtes. Weiterhin dürfen sie einen Bürgermeister und Rat haben, welche sie prüfen und auswählen sollen. Darauf wird dem Prälat befohlen, die Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern zu schützen.
Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg ritter) hat sich im Schloss Prosselsheim (Schloss prassoltzheim) erhängt. Aufgrund dessen schickt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg alle seine Gesandten zu dem Zentrichter und den Schöffen. Der Bischof klagt auf alle Güter des Ritters und die Richter übertragen diesem die Güter des Verstorbenen. Sollte der Leichnam noch dort sein, soll dieser nicht von oben herausgeworfen, über die Hausschwelle aus dem Schloss gebracht und verbrannt werden.
Die Grafen von Rieneck, Henneberg und Wertheim (Grauen Rineck, hennenberg vnd wertheim) schließen einen dreijährigen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg ab. In diesem ist festgeschrieben, dass der Bischof den Adeligen und seinen Prälaten Schutz und Schirm bietet und diese rechtens behandelt.
Die Prozession wird von der Blutfahne angeführt. Dieser folgen die zwei Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken, die wiederum von vielen anderen Fahnen begleitet werden. Diese Fahnen werden vor König Maximilian I. getragen, vor dem Bischof Lorenz von Bibra niederkniet und ihn um seine Regalien ersucht. Diese werden ihm nach der Verlesung des gewohnten Eides verliehen. König Maximilian I. bekommt nacheinander die Blutfahne, die Fahne des Hochstifts Würzburg und schließlich die Fahne des Herzogtums Franken angereicht und übergibt sie jeweils an Bischof Lorenz von Bibra. Daraufhin verleiht er ihm die Regalien des Hochstifts und seine weltlichen Befugnisse, die zu achten er der Ritterschaft und dem gemeinen Volk gebietet.
Georg Rösch von Geroltzhausen (Rosch Georgen von Geroltshausen) und König Agaten, dessen Regierungssitz sich in Innsbruck in Tirol (Jnsbruck Tirolischen) befindet, geben Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt über seine Anlagen eine schriftliche Urkunde. Im selben Jahr ist das Geschlecht der Rösch Teil des Hochstift Würzburgs. Zudem gehören sie der Ritterschaft an und besitzen Rittermannlehen vom Stift. Georgs Bruder Kaspar Rösch von Geroltzhausen (Caspar Rosch) besitzt zur gleichen Zeit noch Lehen und erhält durch Heirat und andere eheliche SachenGüter mit der Ritterschaft des Stiftes.