Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid (Ludwig her zu Franckenstain vnd Alhaid sein Hausfraw) bestätigen die Begleichung nicht genau bezeichneter Schulden, die Bischof Wolfram von Grumbach und sein Stift bei ihnen hatte. Dafür verpfänden Stift und Bischof ihnen 115 Pfund Heller auf der Bede von Meiningen als Burglehen.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet jährlich 30 Pfund Heller aus der Bede von Frickenhausen (Frickenhausen) an die Brüder Gottfried III. und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid der Jungeren vnd Gotfriden der Elter hern von Brauneck gebrudere). Diese Einkünfte gehören zu einem Burggut der Festung Marienberg (schloss Unserfrawenberg). Dafür stellen sie dem Bischof einen besiegelten Revers aus.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt den beiden Rittern Heinrich von Steinau, genannt Steinrück, und Hans von Ebersberg (hern Hainrichen Stainricken vnd heren Hannsen von Ebersberg beden riteren) 100 Pfund Heller jährlicher Zinsen auf die Bede von Fladungen (Fladingen) auf Wiederkauf für eine Hauptsumme von 2600 Pfund Heller.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Ritter Lorenz von Ostheim (her Lorentz von Osthaim riter) 20 Gulden der Jahreseinnahmen aus der Bede der Dörfer Frickenhausen bei Mellrichstadt und Wollbach (Frickenhausen vnd Wolpach), die mit einer Hauptsumme von 220 Gulden wieder abzulösen sind.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Friedrich Freitag (Fritz Freitag) jährliche Einkünfte von 20 Gulden aus der Bede von Rothenfels (Rotenfels). Dieses Pfand ist mit einer Hauptsumme von 400 Gulden wieder auszulösen. Nach einiger Zeit erhält Johann Mertin (Johann Mertin) das Pfand und seine Einnahmen.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befiehlt seinem Lehensmann Lorenz von Romrod (Lorentz von Rumrode), öffentlich und lehensrechtlich Anspruch auf die Mannlehen und Geldeinkünfte aus der Bede zu erheben, die zuvor der verstorbene Georg von Ebersberg (Jörg von Ebersserg) trug. Dabei handelt es sich um Güter in Bischofsheim (Bischofshaim), Pfarrweisach (Weissach), Oberfladungen (Obernfladungen), Schallfeld (Salchenfeld), Wenigentaft (Wenigen), Fischbach (Fischbach), Helmers (Hilmers) und weiteren Orten(vnndt an anderen orten).