Marquard von Grumbach (Marcwart von Grumbach) baut das Schloss Rothenfels (schloß Rotenvels) über dem Kloster Neustadt am Main (closter Newenstat am Main). Er verspricht dem Abt des Klosters, dass er keinen Zoll vom Kloster fordern wird. Fries merkt an, dass nach dem Aussterben des Geschlechts von Grumbach das Geschlecht der Wolfskeel die Besitztümer übernommen haben, weshalb diese dann Wolfskelen von Grumbach genannt werden, später dann aber nur noch Grumbach genannt werden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Geschlecht von Grumbach-Wolfskeel (die von Grumbach und Wolfskelen) vertragen sich nach einem Streit über die Abgabe der Bede und die Leibeigenen zu Burggrumbach (Grumbach), Unterpleichfeld (Niderblaichueld), Bergtheim (Berchthaim), Rimpar (Rimpar), Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Hilpertshausen (Hilpelshausen).
Die Priesterschaft auf dem Land im Bistum Würzburg beschwert sich bei Bischof Rudolf von Scherenberg über die Fiskalabgabe.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt Klaus Krempel (Claus Krempel) und seiner Ehefrau eine Mühle in Heugrumbach (Haigrunbach) oberhalb der schon bestehenden Schemule zu bauen. Im Gegenzug müssen sie jährlich zwei Fastnachtshühner und 1,5 Malter Korn nach Arnstein abgeben.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Zinsen über 50 Gulden zu Zeuzleben (Zeutzleuben) für 1000 Gulden an den Domdekan Johann von Guttenberg und Georg von Guttenberg (her Hanns Domdechant und Gerog von Gutenberg).
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt der verwitweten Juliane von Leutzenbronn (Leutzenbrunnerin wittibin) für 2000 Gulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen. Die Ablösung muss ein Vierteljahr vor Petri Cathedra angekündigt werden.
Die 1548 erfolgte Verschreibung wird abgelöst. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Juliane von Leutzenbronn einen Zins von 50 Gulden für 1000 Gulden auf den Kammergefällen. Auch nun ist die Kündigungsfrist ein Vierteljahr vor Petri Cathedra.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Brüdern Martin und Hans von Rotenhan (Rottenhan) für 800 Gulden urtätlich die Anteile des Hochstifts am Groß- und Kleinzehnten von Lind an der Baunach (Lindt an der Baunach) mit den dazugehörigen Rechten sowie 17 Männer in Rentweinsdorf (Rempersdorff), die bisher zur Zent Ebern (Ebern) gehört haben.