Nach der Kaiserkrönung Friedrichs I. Barbarossa ( Kaiser Fridrich der erst, Barbarossa genant) in Rom beklagen sich bei seiner Rückkehr viele Bürger und Gewerbstätige Würzburgs über den ungewöhnlich hohen Mainzoll zwischen Bamberg und Mainz, den die Kaufleute einbeziehen. Friedrich I. hebt daraufhin alle Zölle bis auf drei auf. Dazu gehören der Zoll zu Neustadt (Newenstat) bei Rotenfels, der Zoll zu Aschaffenburg (Aschaffenburg) und der Zoll zu Frankfurt (Franckfurt).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Bischof Gottfried von Limpurg einigt sich mit den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) darauf, dass in einer zweijährigen Frist die Bürger von Meiningen (Mainingen), die bisher jährlich 300 Gulden Bede bezahlen, dem Grafen 400 Gulden Bede bezahlen sollen. Die Bürger von Meiningen wollen aber bei den alten Bedingungen bleiben und es wird entschieden, dass Bischof Gottfried die übrigen 100 Gulden auf andere Weise auftreiben muss oder sie zum Pfandschilling aufschlagen soll. In der Einigung zwischen Bischof Gottfried und dem Grafen von Henneberg heißt es, dass sie einen neuen Pfandschilling ansetzen, der 18000 Gulden beträgt. Der Vertrag wird mit dem Siegel des Bischofs und dem des Domkapitels besiegelt. Fries findet den schriftlichen Belge dafür nicht mehr, aber es gibt einen Vertrag von 1481 zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Margaretha von Henneberg (Margareten von Hennenberg) darüber, den Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) dem Bischof Rudolf gegeben hat, nachdem das Pfand auf Meiningen abgelöst wurde. Bischof Gottfried hält dann die Bürger von Meinigen dazu an, doch 100 Gulden Bede mehr zu bezahlen, worüber sie sich beschweren und darum bitten, dass es bei der alten Summe bleibt.
Mehrere Tage wütet ein Feuer in Meiningen (Mainingen). Damit die Bürger ihre Häuser wiederaufbauen können, erlässt Graf Wilhelm von Henneberg (Graueste Wilhelm von Hennenberg), dem die Stadt durch eine Verpfändung zusteht, ihnen das jährliche Gefälle für fünf Jahre. Das sind jedes Jahr 200 Gulden, ergibt eine Summe von 1000 Gulden, davon gibt ihm Bischof Rudolf 666 Gulden, also zwei Drittel der Summe. Die übrigen 333 Gulden und somit ein weiteres Drittel muss Graf Wilhelm selbst tragen.
Die jährlichen Gulden, die Bischof Gottfried von Limpurg den Grafen von Henneberg verschrieben hatte, wurden 33 Jahre lang nicht bezahlt. Dann gehen die Schulden an Bischof Rudolf von Scherenberg über. Bischof Rudolf ist besorgt, dass sich die Schulden zum Nachteil des Stiftes häufen und verträgt sich mit Margaretha von Henneberg (Margarethen Grauen zu Henneberg), anstatt mit ihren Söhnen. Alle Schulden werden zusammengezählt; der alte Pfandschilling von 18000 Gulden, die 750 Gulden für das geliehene Geld und die Pferde und die jetzt ausstehenden 3300 Gulden. Das ergibt alles zusammen 22000 Gulden. Das verschreibt er an Margarethe von Henneberg und ihre Söhne zum Pfandschilling von Meiningen, aber für die Zahlung der jährlichen 100 Gulden wird auf die Bede und das Gefälle verwiesen.
Bischof Rudolf von Scherenberg einigt sich mit seinem Domkapitel, dem Bürgermeister, dem Rat und der gesamten Gemeinde der Stadt sowie der Vorstädte zu Würzburg. Geplant ist der Bau einer neuen Mühle bei St. Burkard am Main (S Burghart). Rudolf von Scherenberg trägt eine Hälfte der Kosten, das Domkapitel und die Stadt Würzburg tragen die andere Hälfte. Nach Fertigstellung der Mühle sollen Rudolf von Scherenberg, seine Nachfolger sowie das Domkapitel und die Stadt Würzburg jeweils an der Nutzung und den Einnahmen beteiligt sein. Ritter Konrad von Hutten (Conrat von Huten) sagt ihnen zunächst 2000 Gulden für den Bau der Mühle zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden zu. Diese Vereinbarung kommt jedoch nicht zustande. Zur selben Zeit bauen der Propst, der Dekan und das Kapitel zu St. Burkard (Sant Burghart) die dortgelegene Kirche weiter aus, weshalb der Bau der Mühle zurückgeht. Für den Bau werden hohe Kosten aufgebracht, dieser aber nie fertig ausgebaut, wie zu Fries Zeiten noch zu sehen ist.
Bischof Lorenz von Bibra, das Domkapitel, der Bürgermeister sowie der Rat und die Gemeinde Würzburg kommen zusammen, um sich erneut dem Bau einer Mühle zu widmen. Auf Rat der beteiligten Werkleute soll die neue Mühle am Main entweder am Kloster Himmelspforten, oder über- beziehugnsweise unterhalb des Steinberges gebaut werden. Bischof Lorenz von Bibra finanziert eine Hälfte des Baus, die andere Hälfte übernehmen das Domkapitel und die Stadt Würzburg. Nach dem Ausbau der Mühle werden die Nutzungsrechte und die Einnahmen gleichermaßen unter den Stiftern aufgeteilt. Bischof Lorenz von Bibra holt für den Bau der Mühle Handwerker von außerhalb nach Würzburg und hört auf den Rat derselben, bezüglich des Bauortes der neuen Mühle.
Schloss, Stadt und Amt Meiningen (Mainingen) samt allen Zugehörungen, Dörfern, den Bürgern, Gütern, Gerichten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Gefällen und Nutzungen überträgt Bischof Konrad von Bibra an den Grafen Wilhelm von Henneberg (Grauen Wilhelmen von Hennenberg). Bischof Konrad von Bibra erhält im Gegenzug Schloss und Amt Mainberg (Mainberg). Dies geschicht unter der Bedingung, dass sollte das Geschlecht Henneberg aussterben, das Stift Würzburg Schloss und Amt Mainberg für 30000 auslösen und wieder an das Stift bringen kann. Sollte Graf Wilhem oder seine Erben Geld benötigen, kann der Bischof für 50000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Meiningen bezahlen.
Der Dekan Matthias Main des Neumünsters zu Würzburg (Matthes dechanten zum Newenmunster) verschreibt Bischof Melchior mit Bewilligung des Domkapitels jährlich 80 Gulden für die Hauptsumme von 2000 Gulden auf den Kammergefällen.