Haßberge (Hasberg) ist ein Wald zwischen Haßfurt (Hasfurt), Seßlach (Sesslach) und Königshofen (Kunigshofen). Er gehört mit Grund, Boden und Wildbann dem Stift Würzburg, aber die alten Herren haben etlichen angrenzenden Schlössern, Städten und Dörfern gestattet, daraus Holz zu holen. Diese Berechtigten sind bei der Kammer verzeichnet. Die Truchsesse zu Wetzhausen sind Förster.
Der Henneberg (Hennenberg) ist ein Berg bei Nüdlingen (Nutlingen) im Amt Trimberg (Trimperg). Auf diesem Berg steht ein Schloss, dem die Grafen ihren Namen verdanken. Dieses Schloss macht Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg mitsamt seinen Zubehörungen, Weingärten, Hölzern, Dörfern und anderem zum Mannlehen.
Bischof Manegold von Neuenburg verschreibt Herrn Konrad von Trimberg (Conrat von Trimpurg) einen Sitz zu Bischofsheim an der Rhön, ein Gehölz, eine Fischerei und jährlich 100 Pfund Heller für 800 Mark Silber. Eine Mark Silber wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Brunn verpfändet ohne die Einwilligung seines Kapitels für 200 Gulden Apel III. von Lichtenstein (her Apel von Liechtenstein) den Wald, der Furst genannt wird und an den Burgwald der an Burg Altenstein grenzt (burckholtz zum Altenstein gehorig stossend). Durch Veruntreuung befinden sich zu Lebzeiten von Fries der Wald und der dazugehörige Wildbann noch immer in den Händen der Herren von Altenstein.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Fabian von Lisberg (Fabian von Liesperg) einen Wald, der Fuchswis genannt wird, für 250 Gulden. Es wird allerdings bestimmt, dass Fabian von Lisberg diesen Wald wieder aus dem Besitz des Bischofs lösen kann.
Die Grenzen von Schopfen, ein Wald von 81 Morgen in der Heidingsfelder (Haidingsfelder) Markung, wird von einem Notar besichtigt und aufgezeichnet.
Nachtragshand: Die Gemeinde Hausen (Hausere) im Amt Mainberg verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 90 Gulden ein Waldstück. Der eine Teil liegt im Schletags grundt) und grenzt an das Schwarzland (schwartz landt) und das Loffelsarz holtz. Das andere Stück liegt im Odenhausen grund und grenzt an das Odenhauser Gehölz.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.