Bischof Berthold von Sternberg erkauft sich etliche Nutzungen in Hohenrode (Hohenrod) von Ludwig von Windeck und Windheim (Ludwig von Windhaim).
Bischof Andreas von Gundelfingen bezeichnet die von Hohenlohe als Landherren des Stifts Würzburg. Der Bischof von Würzburg übt den Wildbann über das gesamte Herzogtum Franken aus und darf ebenfalls anderen Personen dieses Recht zugestehen. Bischof Andreas von Gundelfingen erlaubt seinen Vettern Herrn Andreas von Hohenlohe-Brauneck (heren Andres von Brauneck) und Herrn Konrad von Hohenlohe-Brauneck (hern Conrad von Hohenlohe) in den Wäldern ihrer Herrschaft nach hohem und niederen Wild zu jagen.
Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck verkauft alle Rechte und Forderungen an Jagstberg (Jagsperg) sowie alle zugehörigen Leute, Gülte und Güter für 300 Gulden an seinen Vetter Gerlach von Hohenlohe (Gerlach von Hohenlohe).
Eine Jungfrau des Prämonstratenserordens im Bistum Augsburg hat etliche Gefälle, Nutzungen und Güter in und bei der Stadt Iphofen (Iphouen) gehabt. Die Äbtissin und das Konvent haben versprochen nicht ohne Wissen des Bischofs von Würzburg daran etwas zu ändern. Ob dies eingehalten worden ist, ist nicht bekannt.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Johann von Grumbach streitet sich wegen der Öffnung zu Homburg am Main, welche durch Bischof Johann von Egglofstein dem Stift vorbehalten wurde, mit Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim). Sie einigen sich jedoch gütlich. Johann von Wertheim tritt sein Pfand auf Bitte Bischof Rudolfs von Scherenberg wieder ab und dieses wird wieder dem Stift zugewiesen.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Wenn es zu Schulden kam, haben die von Raueneck den halben Zehnt vom Kloster Königsberg empfangen und Brief darüber gegeben. Nach dem Tod des Lehnsherren übernehmen dies Rudolf, Thomas und Gottschalk vom Stein zu Altenstein (vom Stain zum Altenstain […..] Rudolf Thoman vnd Gotschalck). Einige Jahre später werden die Augustinermönche allerdings von den Fürsten von Sachsen vertrieben und das Kloster wird von diesen mit allen Leuten, Rechten, Gefällen und Gütern eingezogen. Das Stift wird seiner Rechte am Kloster unrechtmäßig enteignet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Friedrich Zollner zu Gerbach (Fritz Zoller zu Gerbach) mit Bewilligung des Domkapitels das Schloss Hallburg bei Volkach (Volckach). Dazu gehören die Ringmauern, der Bauhof, die Scheunen, Äcker, Felder, Wiesen, Gärten und Gehölze sowie die Schäferei mit Stallungen und Schaftriebs-Rechten. Alle Rechte, Nutzungsrechte und Zubehörungen sind mit eingeschlossen. Der Preis beträgt 8000 Gulden, welche Kaspar Zollner (Casper Zollner) noch bis 1568 für seine dem Stift geliehenen 2200 Gulden innehaben sollte. Dieses geliehene Geld und die Quietantien gehen an das Stift über und Friedrich Zollner erhält das Schloss als Rittermannlehen.