Das Hochstift kauft ein Haus in Rieden (Riederns) bei Arnstein zusammen mit allen Zu- und Eingehörungen.
Das Dorf Rieden (Rieden) zusammen mit dem Amt Röttingen und anderen Dörfern und Weilern, welche Kraft III. von Hohenlohe und seiner Frau Anna (crafte von hohenlohe vnd anna seiner hausfrawen) gehören, kommen an das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
Nach dem Tod von Wilhelm von Elm (wilhelm von Elma) wird die Hälfte des Dorfes Riedbach (Ritpach) samt den Bürgern, Gerichten, Beden, Steuern, Gefällen, Renten, Äckern, Wiesen, Schießstatt, Frondiensten und allen Zu- und Eingehorungen dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zuteil, ausgenommen den Zoll. Da der Bischof Friedrich von Seldeneck (Seldenecker) 900 Gulden schuldet, gibt der Bischof ihm die Hälfte vom Dorf zu Mannlehen.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (hans von schwartzenberg hofmaister) und Ritter Ludwig von Hutten (ludwig von hutten ritter) gehen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, dem Kloster Schönau und Graf Reinhard von Rieneck (Graf Reinharten von Rineck) ein. Dieser Vertrag beinhaltet die Hälfte des Schutz und Schirms vom Kloster Schönrain am Main und dessen Leute und Güter von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), den halben Zehnt, die Hälfte des Zentgerichts, Dienst und Bede, Bannwein, 36 Morgen Ackerfläche bei Neutzenbrunn (Nentzenbron), das Besthaupt, die Hälfte der Leibeigenen und freien Leute von Seifriedsburg (Seyfridburg) und Aschenroth (Eschenrod), Schaftrieb, Atzung, Jagd, die Hälfte vom Hof Erlbach (Erlbach) und Rettersheim (Rettersheim). Zudem sind die 40 Gulden Zinsen, die Bischof Lorenz von Bibra dem Graf Reinhard von Rieneck mit 80 Gulden verschrieben hat, abgelöst.
Hofmeister Johann von Schwarzenberg (Johans her zu Schwartzenbach hofmeister) hat einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinharten von Rineck) und dem Kloster Schönrain am Main geschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet Einigungen über die Leibeigenen, würzburgische und rieneckische Flecken, die Hälfte der freien Leute, Umzüge der Leibeigenen, fahrende Leute und die Hälfte des Hofes Erlbach (Erlbach).
Der Vertrag zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinhart von Rineck) beinhaltet Vereinbarungen über die Hälfte der Leibeigenen von Erlabrunn (Erlenbrunn) und das halbe Einzugsgebiet, die Güter zu Sendelbach (Sendelbach), die Angehörigen der Leibeigenen und ihren Gütern. Johann von Schwarzenberg (Johansen von Schwartzenberg) und Ritter Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten Ritter) halten Vereinbarungen über die Leibeignen von Massenbuch (Massenbuch), die halbe Pflicht der Leibeigenschaft zu Würzburg (wurtzburg), die Hälfte der Leibeigenen, welche der Familie Rieneck unterstehen, von Hettstadt (Hettenstat), die Hälfte der freien Leute und deren Anteil der Bede in einem Vertrag fest.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.
Die Grafschaft Rieneck (Grafschaft Rineck) hat lange Zeit das Amt des Erbtruchsess von Würzburg nicht bekleidet. Bischof Konrad von Bibra und Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philipsen von Rineck) haben deshalb über das Landgericht und das Hochstift sowohl auf der Seite von Rieneck als auch von Seiten der Hohenloher (loer) und deren Dörfern, kleinen Ortschaften, Höfen und Leuten Vereinbarungen getroffen. Sie halten unter anderem Abmachungen über die Schäden, welche die Bürger von Würzburg (wurtzburg) gegenüber dem Domherren und den Bürgern von Greßhausen (Grashausen), die den Rieneckern unterstehen, verursacht haben und über die Schäden, welche von den Rieneckern gegenüber Würzburg (wurtzburg) hervorgerufen wurden. Ein weiterer Punkt ist der Beschluss des Weidegangs bei Oberleinach (Oberleinach), was zwischen Margetshöchheim (Margethocheim) und Erlabrunn (Erlenbrun) liegt, welchen sich die Bewohner von Oberleinach und Margetshöchheim zu Nutze machen wollten. Diesen Beschluss erhält das Kloster Schönrain am Main und durch Eberhard Rüdt (Eberharten Ruden), den Mainzischen Hofmeister, und Wilhelm von Grumbach (wilhelmen von Grumbach) ist dies alles in einem Vertrag festgehalten.