Etliche Abschriften über die Eingliederung der Pfarrkirchen von Kitzingen (Kitzingen) Kleinochsenfurt (Clain Ochsenfurt) und Markt Bibart (Biburt), sowie gerichtliche Ordnungen des Klosters Kitzingen liegen zu Hof.
(38) Die Kapelle der Kurie Katzenwicker (Catzenweiker) soll Lehen des Grafen sein.
Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dem Pfarrer von Hoheim (Hohe), welches als Pfarrei dem Kloster Kitzingen (closter Kitzingen) eingegliedert ist, eine Vollmacht.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.
Dem Spital zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) wird eine Vikarie (Vacarei) gestiftet. Deren Besitzer soll seit je her den Gottesdienst halten und das Spital verwalten. Da jedoch nicht jeder für eine solche Administration geeignet ist, verordnet Bischof Rudolf von Scherenberg die Administration, indem er dem Vikar (Vicari) und dessen Nachfolger Einkünfte aus dem geistlichen Amt (competentz) zusichert und ordnet an, dass die Verwaltung des Spitals und dessen Güter einem geschickten Laien übertragen wird.
Bischof Rudolf von Scherenberg einigt sich mit seinem Domkapitel, dem Bürgermeister, dem Rat und der gesamten Gemeinde der Stadt sowie der Vorstädte zu Würzburg. Geplant ist der Bau einer neuen Mühle bei St. Burkard am Main (S Burghart). Rudolf von Scherenberg trägt eine Hälfte der Kosten, das Domkapitel und die Stadt Würzburg tragen die andere Hälfte. Nach Fertigstellung der Mühle sollen Rudolf von Scherenberg, seine Nachfolger sowie das Domkapitel und die Stadt Würzburg jeweils an der Nutzung und den Einnahmen beteiligt sein. Ritter Konrad von Hutten (Conrat von Huten) sagt ihnen zunächst 2000 Gulden für den Bau der Mühle zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden zu. Diese Vereinbarung kommt jedoch nicht zustande. Zur selben Zeit bauen der Propst, der Dekan und das Kapitel zu St. Burkard (Sant Burghart) die dortgelegene Kirche weiter aus, weshalb der Bau der Mühle zurückgeht. Für den Bau werden hohe Kosten aufgebracht, dieser aber nie fertig ausgebaut, wie zu Fries Zeiten noch zu sehen ist.
Markgraf Albrecht von Brandenburg belegt die Würzburger Äbte, Probste, Dekane, Stifte und andere Kleriker, die seiner weltlichen Obrigkeit angehörig sind, mit einer Türkensteuer. Bischof Rudolf von Scherenberg ist mit einer solchen Neuerung nicht einverstanden und schickt seinen Prokurator nach Rom, um dies vor Papst Sixtus IV. zu beklagen. Papst Sixtus IV. gibt Erzbischof Dieter von Isenburg, dem Dekan zu Würzburg und dem Dekan zum Stift Haug den Befehl, dass sie an seiner Stelle den Markgrafen aufsuchen sollen, um diesen dazu aufzufordern, die Türkensteuer aufzuheben. Zudem soll er die Summe, die er den Geistlichen bereits abgenomme habe, wieder zurückzahlen. Er wird samt seinen Helfern, Anhängern und Dienern exkommuniziert.
Zwischen zehn und elf Uhr Mittags bricht im Schloss der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Königshoffen) ein Feuer aus. Durch den Wind verteilt sich das Feuer und die drei besten Stadtteile samt dem Schloss brennen bis zur Kirche ab. Das Hochstift wird verdächtig für den Schaden verantwortlich zu sein, doch Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt ein Mandat, in dem er dazu auffordert, die Brandstifter (mordtbrenner) zu ermitteln (zuerkhundig) und zu bestrafen (nidertzuwerfen).