Eckhard von Müdesheim (Eckhart graff von wurtzburg) und die Ehefrau von Graf Albrecht von Henneberg (albrecht von Hennenberg) verkaufen Rottenstein (Rottenstein) zusammen mit anderen Gütern wie Schlössern oder Städten für 90.000 Gulden an den Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Stift. Allerdings bleibt den Verkäufern und deren Nachkommen das Recht vorbehalten, die Güter wieder zurück zu kaufen.
Heinrich von Thunfeld (Thüngeleben) und seine Ehefrau Hedwig (Hedwig) verkaufen Bischof Johann von Egloffstein und dessen Stift ein Viertel des Schlosses Roßberg (Schloss zu Rasberg) mit all seinen Zugehörungen, Freiheiten, Rechten, Zinsen, Gülten, Weingärten und Erkern, bewohnten und nichtbewohnten Teilen für 1500 Pfund Würzburger Währung. Eberhard Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken zum Rosberg) und seinen Erben bleibt das Recht auf Wiederkauf erhalten.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck. 1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Einiges Gehölz bei Rohrsee (Rorensehe) wird von Eltern Duralfin gekauft. Dreiviertel von einer Hube werden von Sebastian Simon (Bastian Simon) gekauft.
Sebastian Zoll von Ilmeiband und seine Frau Walburga (Bastian Zoln von Jlmersband vnd walpurg sein hausfraw) verkaufen sieben Morgen Holz bei Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Lorenz von Bibra. Dazu bieten sie ihm die alte Pfarrkirche von Gerchsheim (Gerichsheim) mit fünf Pfennig Zins für 8 Gulden jährlich zum Kauf an. Dies besiegelt Wenzel zu Wolfskeel (Wentzel Wolfskel).
Eineinhalb Morgen Holz werden von Andreas von Gerchsheim (Enders Michaeln zu Gerichsheim) abgekauft.
Valerian Pfister (valentins pfister) verkauft seine Lehen und Zinsen und bezahlt damit seine Schulden über einige Güter in Brunn (Bron) bei Kleinrinderfeld (Clainrinderfelt) an Bischof Konrad von Bibra für 34 Gulden.
Anna VI. von Bibra (anna geborne von Bibra), Äbtissin von Heidingsfeld (Haidingsfelt), verkauft zwei Hube mit der Vogtei und allen Zugehörungen und Herrlichkeiten von Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Konrad von Bibra für 100 Gulden.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.