Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
In den Gau Bütthard werden die folgenden Orte gezählt: Gaurettersheim, Euerhausen, Höttingen, Gützingen, Tiefenthal, Oesfeld, Simmringen und Eisingen (Gai Rettershaim, Eurhausen, Hötingen, Gutzingen, Dieffental, Oesfeld, Someringen, Eisingen). Pfalzgraf und Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach bringt diese Dörfer unter seine Landesherrschaft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg entbindet die Dörfer von diesem Abhängigkeitsverhältnis. Daraufhin leisten die Dorfbewohner dem Bischof die Erbhuldigung.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Bezüglich des Vertrags zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Eberhard von Grumbach übergibt der Bischof dem Ritter einen Revers und präzisiert: Die jährliche Bede in Höhe von 100 Gulden, welche die Einwohner von Bergtheim (Berchthaim) leisten müssen, soll nicht als Erbhuldigung verstanden werden. Ein Würzburger Bischof besitzt über diesen Ort ausschließlich die Lehenshoheit sowie die weltliche und geistliche Obrigkeit.
Abt und Konvent von Kloster Bildhausen geben Bischof Rudolf von Scherenberg die Erklärung, dass ihre Dörfer, Leute und Güter dem Würzburger Bischof als Landesfürsten für alle Zeit untertstehen.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.