Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verkaufen alle Rechte, die sie und das Kloster Kitzingen in Oberhausen bei Stalldorf (Oberhausen bei Staldorf) im Amt Reichelsburg (Ambt Raigelberg) innehaben, dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen (Duckelhausen) erblich und engültig (zu vrthet) für 250 Gulden mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dem Pfarrer von Hoheim (Hohe), welches als Pfarrei dem Kloster Kitzingen (closter Kitzingen) eingegliedert ist, eine Vollmacht.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen verpfänden ihre beiden Höfe zu Buchbrunn (Buchbrun) und Bibergau (Bibergaw) an Johann Rabe (Hannsen Raben) und Heinrich Münzmeister (Heintzen Muntzmaistern) für 816 Gulden auf Widerlösung mit Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg. Später befindet sich das Kloster Kitzingen (Kitzingen) durch unzureichende Haushaltung in merklichem Unvermögen und Armut, weshalb Bischof Bischof Johann von Grumbach der Äbtissin und den Kapitelfrauen die Administration für drei Jahre entzieht. Er setzt einen Aufseher (Schaffner) ein, der in dieser Zeit die Frauen und andere zum Kloster gehörigen Personen versorgt. Dies wird in einem Vertag festgehalten.
Bischof Gottfried von Limpurg einigt sich mit den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) darauf, dass in einer zweijährigen Frist die Bürger von Meiningen (Mainingen), die bisher jährlich 300 Gulden Bede bezahlen, dem Grafen 400 Gulden Bede bezahlen sollen. Die Bürger von Meiningen wollen aber bei den alten Bedingungen bleiben und es wird entschieden, dass Bischof Gottfried die übrigen 100 Gulden auf andere Weise auftreiben muss oder sie zum Pfandschilling aufschlagen soll. In der Einigung zwischen Bischof Gottfried und dem Grafen von Henneberg heißt es, dass sie einen neuen Pfandschilling ansetzen, der 18000 Gulden beträgt. Der Vertrag wird mit dem Siegel des Bischofs und dem des Domkapitels besiegelt. Fries findet den schriftlichen Belge dafür nicht mehr, aber es gibt einen Vertrag von 1481 zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Margaretha von Henneberg (Margareten von Hennenberg) darüber, den Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) dem Bischof Rudolf gegeben hat, nachdem das Pfand auf Meiningen abgelöst wurde. Bischof Gottfried hält dann die Bürger von Meinigen dazu an, doch 100 Gulden Bede mehr zu bezahlen, worüber sie sich beschweren und darum bitten, dass es bei der alten Summe bleibt.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg besitzen seit einigen Jahren den Pfand von 15100 Gulden auf die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim(Bernhaim). Da sie jedoch zur Verwaltung hin und wieder zurück reiten müssen, dies merkliche Kosten mit sich bringt und zu dieser Zeit der Städtekrieg (Stetekrieg) herrscht, wodurch sie keinen Nutzen von den beiden Flecken haben, möchten sie das Pfand zurückgeben. Sie erlassen König Sigmund von Luxemburg 12000 Gulden des Pfandschillings, verlangen jedoch 3100 Gulden ausgezahlt zu bekommen.
Der Ritter Johann von Seckendorf (Hanns von Sekendorf) und sein Bruder Wolf von Seckendorf besitzen (schreiben ... vf) ein Zwölftel am Getreide- und Weinzehnt zu Mainbernheim (Mainbererhaim). Dieses Zwölftel erhält Konrad Baumgartner (Conraten Baumgartneren), ein Bürger zu Nürnberg, von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Lehen. Sollten jedoch der Bischof oder seine Nachfolger Konrad Baumgartner oder dessen Erben 450 Gulden zahlen, so soll das Zwölftel wieder an das Hochstift Würzburg gehen.
Etliche Jahre später kommen Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach (Ertzbischofe Dietrich) und Bischof Gottfried Schenk von Limpburg aufgrund etlicher Forderungen und wegen gegenseitigen Unwillens in Würzburg zusammen. Die Unstimmigkeiten werden allerdings durch Räte beider Seiten behoben.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Die jährlichen Gulden, die Bischof Gottfried von Limpurg den Grafen von Henneberg verschrieben hatte, wurden 33 Jahre lang nicht bezahlt. Dann gehen die Schulden an Bischof Rudolf von Scherenberg über. Bischof Rudolf ist besorgt, dass sich die Schulden zum Nachteil des Stiftes häufen und verträgt sich mit Margaretha von Henneberg (Margarethen Grauen zu Henneberg), anstatt mit ihren Söhnen. Alle Schulden werden zusammengezählt; der alte Pfandschilling von 18000 Gulden, die 750 Gulden für das geliehene Geld und die Pferde und die jetzt ausstehenden 3300 Gulden. Das ergibt alles zusammen 22000 Gulden. Das verschreibt er an Margarethe von Henneberg und ihre Söhne zum Pfandschilling von Meiningen, aber für die Zahlung der jährlichen 100 Gulden wird auf die Bede und das Gefälle verwiesen.