Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.
Die eben genannten Fahnen sind an einem goldenen Schaft befestigt und werden samt kleineren Fahnen zwischen Bischof Lorenz von Bibra und König Maximilian I. aufgestellt.
Die Prozession wird von der Blutfahne angeführt. Dieser folgen die zwei Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken, die wiederum von vielen anderen Fahnen begleitet werden. Diese Fahnen werden vor König Maximilian I. getragen, vor dem Bischof Lorenz von Bibra niederkniet und ihn um seine Regalien ersucht. Diese werden ihm nach der Verlesung des gewohnten Eides verliehen. König Maximilian I. bekommt nacheinander die Blutfahne, die Fahne des Hochstifts Würzburg und schließlich die Fahne des Herzogtums Franken angereicht und übergibt sie jeweils an Bischof Lorenz von Bibra. Daraufhin verleiht er ihm die Regalien des Hochstifts und seine weltlichen Befugnisse, die zu achten er der Ritterschaft und dem gemeinen Volk gebietet.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Bischof Lorenz von Bibra zahlt Philipp Voit von Rieneck (philips voit) 1400 Gulden der Hauptsumme über 3000 Gulden zurück und löst so das Dorf Thüngersheim (Thungersheim) ab. Eine neue Verschreibung über die ausstehenden 1600 Gulden beinhaltet einen Zins von 80 Gulden jährlich auf Retzbach (Retzbach), der abgelöst werden kann.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Bischof Lorenz von Bibra übergibt dem Pfarrer Christoph Tusch (Pfarhen zu Raueneck Christof Tusch) eine Behausung bei dem Pfarrhof zu Schloss Raueneck (Raweneck), die Brauhaus (brew hauß) genannt wird, zur eigenen Nutzung. Dieses dürfen er und seine Nachfahren so lange nutzen, wie sie es in einem guten Zustand erhalten oder sie die Abmachung aufkündigen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht wolfskel) beginnt eine Fehde gegen Friedrich VI. Schenk von Limpurg (schenck Friderichen von Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra erobert im Rahmen des Landfriedens das Schloss Reichenberg (Schloss Reichenberg) samt seinen Zugehörungen und lässt es über längere Zeit verwalten. Die Fehde wird durch den Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf wilhelmen von hennenber) beendet. Hierüber wird in einem Artikel festgehalten, dass es dem Lehensherren über das genannte Schloss Reichenberg möglich sein soll, Weiprecht von Wolfskeel wiedereinzusetzen. Bischof Lorenz von Bibra macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und quittiert dem eben genannten und seiner Ehefrau Clara von Seckendorf (Clara von Seckendorf sein Haussfraw) die Wiedereinsetzung schriftlich.