Heinrich von Biesendorf (Henrich von Bisend) und seine Söhne tragen etliche Güter Bischof Heinrichs von Heßberg zu Reicholzheim (Reicholfsheim) zu Lehen. Mit seiner Bewillligung übereignen sie diese dem Kloster Bronnbach (closter Brunberg). Hierfür erhalten sie von Abt Rüdiger (abt Rugker) unter Bewilligung des Konvents etliche Zinse, die er zuvor als Zoll zu erheben hatte.
Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht Berthold Salzkästner (Bertholden Salzkestnern) das Burggut zu Reichenberg (Reichenberg). Ebenso erhalten Wolf Bartholomäus von Wolfskeel (Wolf bartholmes wolfskel) und seine Brüder Johann und Jakob von Wolfskeel (hans vnd jacob seine brudere) das gesamte Schloss Reichenberg (schlos zu Reichenberg) samt seinen Wiesen, Äckern, Zehnten, Zinsen, Forsten, Hühnern und allen Nutzuungsrechten und Zugehörungen vom Bischof zu Lehen. Hierüber liegen mehrere schriftliche Belege vor.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Der Propst, der Dechant und der Konvent des Klosters Triefenstein (Closters zu Triffenstein) übereignen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg die Vogtei, das Gericht, die Einwohner, die Zinsen, die Gülte, seien sie besucht oder unbesucht, den Schaftrieb und die Atzung zu Rettersheim (Rettersheim), Unterwittbach (vnternwidbach) und Wiebelbach (wibelbach). Hierfür befreit der Bischof sie von ihren Pflichten.
Martin von der Kere (her Martin von der Cere), der Testamentsvollstrecker des Domdechants, verkauft in dessen Interesse für 500 Rheinische Gulden in Franken eine Behausung am Rennweg (Renweg) in Würzburg an den Ritter Johann von Bibra (hern Hansen von Bibra Ritter) und seine Erben. Teil dieses Verkaufs ist zudem der Garten der Behausung sowie alle Zu- und Eingehörungen. Aus diesen sind jährlich zwei Martinshühner an einen Domprobst zu entrichten. Außerdem sind 100 Pfennig an Zinsen an Christoph von Mannheim (cristof von manheim) zu zahlen, da es ihm zuvor überlassen wurde.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Margaretha Reumann, die Wites Jakob Reumanns (Reumanin Margaretha Jacob Reumanns verlassene witwe) besitzt zu Theilheim (Thell) zwei Morgen Weingärten. Von diesen liegt einer am Schlossweg, der andere jedoch am Fuchssteig. Bischof Konrad von Thüngen lässt durch seinen Rat einen Tauschvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass diese zwei Morgen zinsfrei sein und dem Bischof unterstellt werden sollen. Der andere Teil am Fuchssteig in Richtung der Stadt Würzburg (stat wurtz) soll im Besitz von Margaretha Reumann verbleiben. Ebenso soll ihr Erbzins zu St. Burkard auf diese Güter erhalten bleiben, der die vier Morgen des Hochstifts und die zwei Morgen am Fuchssteig einschließt. Hierzu gehören ein Fleck Weingarten an der Leiste gelegen, der an die Gärten des Johann Fuchs von Bimbach (hausen fuchsen) und des Wenzel Ziegel (wendel zigels) angrenzt und Teil des Vorzinses ist und mit weiteren zwei Morgen Weingärten und zwei Eimern Wein begütert und zu Lehen getragen werden sollen. Als Erstattung für dieses Tauschgeschäft erhalten Margaretha Reumann und ihre Erben zwei Morgen Weingärten am Berglein, die ehemals Baptist Schiffmann (Baptist Schifmans) gehörten. Zudem werden 17 Gulden an den Deutschen Orden verpfändet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mir der Beweilligung seines Domkapitels dem Kloster Rebdorf (Rebdorff) vom Augstinerorden jährlich 108 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung. Die 2700 Gulden die das Kloster Schwarzach (Schwartzach) zur Verzinsung hatte hat Bischof Konrad von Bibra beim Kauf des Zehnts von Dettelbach (dettelbach), Schwarzach (schwartzmann) und Bibergau (Bibergaw) auf sich genommen.