Die Heideckschen (Haidecksche) Lehen beinhalten folgendes: Das Gericht und die Vogtei zu Sachsen (Sachsen), das Gericht und zwei Höfe zu Immeldorf (Imelendorf), die Vogtei zu Rammersdorf (Rumelsdorf), die Vogtei in Gödersklingen (Gotlinsclingen), die Vogteien zu Wippendorf (Wipendorf), Herpersdorf (Herbrandsdorf) und Langenloh (Langenloch), Alllmersbach im Tal (Almarspach), das Ackerland zu Eyb (Eib), Vestenberg (Vestenberg) und der Zehnt zu Iphofen (Iphouen).
Heilsbronn (Hailsbrun) ist ein Kloster im Bistum Eichstätt, dessen Abtei jedoch laut dem Fiskalamt zu Würzburg gehört. Bischof Herold von Höchheim gibt dem Kloster Heilsbronn etliche Zehnte des Lehens des Stifts. Im Gegenzug gibt das Kloster Güter an die Pfarre Erlenbach (Erlenbach) ab.
Bischof Dietrich von Homburg freit auf Bitten der Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (Gotfrid vnd Conrad von Hohenlohe) dem Deutschen Orden den Zehnt zu Bad Mergentheim und erhält im Gegenzug ein Gut zu Großharbach (Harbach), das jährlich 6 Pfund Ertrag einbringt.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bischof Johann von Brunn freit dem Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) und seinen Erben eine Behausung bei dem Oberen Tor in Haßfurt (Hasfurt) von der Steuer, Bede, Wach und Fron. Einige Jahre später freit Bischof Johann von Brunn den Brüdern Johann und Martin Kötner (Hanns vnd Mertin Kötner) ihren Baumgarten, der am Oberen Tor am äußeren Stadtgraben zu Haßfurt liegt, von dem Zehnt.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Eberhard von Schaumberg (Eberhart) leiht Bischof Johann von Brunn 3360 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm die Stadt und das Amt Haßfurt samt dem Gericht und Stab und dem ganzen großen und kleinen Zehnt.
Eberhard, Wolf unf Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Harthaim) verkaufen den neunten Teil des Zehnts zu Hardheim (Harthaim) und ein Neuntel des Zehnts zu Höpfigheim (Hopfickhaim) für 500 Goldgulden an Frau Güte Kotwisin auf Wiederkauf. Bischof Lorenz von Bibra gibt als Lehnherr seine Zustimmung.
Der bereits verstorbene Johann von Hardheim (Hanns von Harthaim) hat Johann Hailos (Hanns Hailos), Bürger aus Würzburg, den neunten Teil am großen und kleinen Zehnt am Wein, Getreide, Heu und anderem für 400 Gulden verpfändet. Bischof Lorenz von Bibra löst diesen neunten Teil als Lehnsherr an sich und zahlt Franz Hailos (Frantz Hailos), dem Sohn des Johann Hailos, die 400 Gulden aus.