Jeder Geleitsman des Würzburger Bischofs in Kitzingen soll von allen Stadttoren der Stadt Kitzingen (Kitzingen) aus das Geleit nach Würzburg (Wurtzburg), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Dettelbach (Detelbach), Schwarzach am Main(Schwartzach), Volkach (stat Volkach), Schlüsselfeld (Schlusselueld) und auf dem Main Richtung Würzburg geben.Wenn die beiden Frankfurter Messen (Frankfurther messen) stattfinden, soll der Geleitsmann sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg keinen Kauf- oder Fuhrleuten , egal ob Neuenbergische oder andere, ein besonderes Geleit geben, sondern sie sollen als Gruppe zusammenbleiben. Ansonsten werden sie vom Würzburger Bischof mit geleitet (mit gewalt glaitten). Wenn sie allerdings anderweitig in die zuvor genannten Orte fahren wollen, dann soll ihnen das Geleit gegeben werden. Außerdem müssen sie für einen voll beladenen Wagen und pro Ort, den sie passieren, einen halben Gulden bezahlen. Dies gilt in Richtung Kitzing-Würzburg und in die andere Richtung und auch für einen Karren. Ein Kaufmann - egal, in welche Richtung er fährt oder geht - muss 14 neue Pfennige entrichten. Der Geleitsmann soll außerhalb der Frankfurter Messen, sofern er an den zuvor genannten Orten das Geleit gibt, pro Wagen und pro passiertem Ort und pro Karren und zur Hälfte passiertem Ort von den Kaufleuten 14 neue Pfennige erhalten. Ein Pferdeverkäufer muss während und außerhalb der Frankfurter Messen immer für jedes Pferd 14 neue Pfennige entrichten, ausgenommen ist das Pferd, auf dem er sitzt. Für hundert Ochsen müssen 2 Gulden entrichtet werden und für hundert Schweine zehn Groschen.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Das Hochstift Würzburg besitzt immer die Hälfte an alle Gefällen und Nutzungen an Kitzingen (Kitzingen). Ausgenommen davon ist ein sechszehntel des Ganzen und das Drittel, welches den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (Marggrauen) zusteht.
Daraufhin verpflichten sich Bürgermeister, Rat und die Gemeinde Kitzingen (Kitzingen), die im vorherigen Eintrag genannten Rechte Markgraf Friedrich zuzugestehen.
Aber Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) beendet die Bestätigung nicht und kommt auch ansonsten seinem Vertrag nicht nach, solange Bischof Gottfried Schenk von Limpurg im Amt ist.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden ihren Zehnt, ihre Zinsen, ihre Gült und andere Rechte von Dettelbach (detelbach), Brück (Bruck), Neuses am Berg (neusess) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) an den Ritter Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg) für 1640 Gulden auf Widerlösung mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.
Bischof Konrad von Bibra empfängt die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen)