Das Hochstift Würzburg schreibt dem Abt des Klosters Münsterschwarzach mehrmals bezüglich der Jägeratzung.
Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet dem Abt und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) sechs Pfund Heller Zinsen der Stadt Schwarzach am Main, die dem Ritter Dietrich Fuchs (Dietreich fuchs) gehören. Eine Ablösung des Pfands ist möglich.
Bischof Wolfram von Grumbach sichert dem Kloster Münsterschwarzach Schutz und Schirm zu.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach ersucht Bischof Johann von Egloffstein um Schutz und Schirm.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Bischof Konrad von Bibra leiht Abt Nikolaus Scholl (Niklassen) 2400 Gulden, damit dieser die Schulden des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) abzahlen kann. Das geliehene Gold soll innerhalb von acht Jahren zurückgezahlt werden. Dafür bürgt der Abt mit allen Gütern und Einnahmen des Klosters.