Im Bistum Würzburg gibt es zwölf Erzpriester. Davon gibt es zehn in der Stadt selbst und zwei auf dem Land. Jeder von ihnen richtet nur in einem bestimmten Teilbereich: Wucher, Ketzerei, Simonie, Bann, Ehe, Ehebruch, Morgengabe, Zehnt, Geburt, Raub und Gelübdebruch beziehungsweise Meineid. Diese Teilbereiche werden Capitalia Ruralia genannt. Außerdem können die Erzpriester über die, die ein Verbrechen gegen geistliche Autoritäten begehen, richten sowie über folgende Angelegenheiten und Personen: Kirchendiener, Widemleute, Leute, die öffentlich Buße tun, Witwen, Waisen, Arme, Pilger und Wallfahrer, Leute, denen etwas vom weltlichen Gericht versagt wurde, und Leute, die Diebstahl geistlicher Güter oder Kirchenbruch begehen.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des fünften Erzpriesters fallen zwei Landkapitel. Das eine Landkapitel ist Ochsenfurt (Ochsenfurt) und das andere ist Bad Mergentheim ( Mergethaim). Zum Landkapitel Ochsenfurt gehört auch die Pfarrei St. Burkard mit dem umliegenden Stadtteil und noch einigen anderen Pfarreien. Das Landkapitel Bad Mergentheim war zuvor in Weikersheim ( Weickardshaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Fries verweist auf das Stichwort Tronstat, um herauszufinden, auf welche Art der Reutzehnt von Ober- und Unterhaid (Ober vnd vnter Haid) an die Pfarrei Trunstadt (Tronstat) geleistet wird.
Herr Heinrich Wolfold (Hainrich Wolfold), Ritter zu Heidingsfeld (Haidingsfeld), und Heinrich Zobel von Rosriet (Hainrich Zobel von Rosriet) geben ihre Mühle zu Heidingsfeld und etliche andere ihrer Gülten und Zinsen an den Altar der waldsachsischen Kapellen zu Heidingsfeld.
Markgraf Hermann von Kastl-Habsberg und seine Frau Alberada von Schweinfurt (Adelbrait sunst albrat geboren von Bantz) stiften die Propstei Heidenfeld (Haidenueld) und schenken diese dem Bischof Adalbero von Lambach-Wels. Dafür erhalten sie im Gegenzug für ihre neue Stfitung des Klosters Banz den Zehnten am Banzberg (Bantzberg), der davor dem Stift Würzburg gehört hat.
Bischof Embricho (Embrich) gibt die Leute aus Heidenfeld (Haidenuelt), Hersfurt, Eillendorf, Gernach (Gernach) und Lindach (Lentach), die vorher zur Pfarrei in Wipfeld (Wipfeld) gehört haben, auf Bitte und Bewilligung des Pfarrherren zu Wipfeld an das Kloster Heidenfeld mit allen pfarrlichen Rechten und Sendrechten.
Meister Konrad Hager (Maister Conrat Hager), ein Einwohner Würzburgs, hat öffentlich verkündet, dass das Stiften von Messen (messfrumen) nur Geiz der Pfarrer sei, die die Werke der Barmherzigkeit vernachlässigten. Bischof Otto von Wolfskeel ruft ihn daraufhin vor Gericht und lässt ihn befragen. Hager widerruft daraufhin seine Aussagen.
Bischof Johann von Brunn befreit das Dorf Heidenfeld (Haidenueld) von Steuern, Bede, Fron, Legepfennig und Atzung, die sie sonst den Amtleuten und Vögten zu Klingenberg (Clingenberg zahlen müssten. Die Abgabe des Zehnts an das geistliche Gericht und Landgericht und die Gerichtsrechte zu Heidenfeld sind ausgenommen. Alle Zinsen und Gült werden ihnen erlassen. Der Propst und der Konvent stellen dem Bischof und seinen Nachfolgern dagegen andere Zinsen und die Gült zu Kolitzheim (Colitzhaim) und Herleshof (Herres) zu, mitsamt der jährlichen 40 Gulden Bede vom Kloster. Ebenso verschreiben sie dem Hochstift auf ewig die Vogtei, Schutz, Schirm und Öffnungsrecht zu Heidenfeld.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.
Johann Zobel tauscht mit der Pfarrei Kleinochsenfurt (pfarr zue Clain Ochsenfurth) einen Hof in Fuchstadt gegen den Zehnten zu Darstadt (Zehnt zue Darstatt). Der Schreiber verweist auf Einträge zu Kleinochsenfurt und merkt außerdem in einer Glosse an, dass von diesem Rechtsgeschäft auch die Orte Goßmannsdorf, Sommerhausen, Winterhausen, Eßfeld, Bergtheim, Neustadt am Main und Tiefenthal (Gosmansforff, Sumerhausen, Winterhausen, Esfelt, Berchthaim, Newstatt, Dieffenthal).