Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Bischof Johann von Egloffstein: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein, dem Nachfolger Bischof Gerhards von Schwarzburg, gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen über den Empfang des Marschallamts durch einen der Grafen von Henneberg. Jedoch steht auf dem siebten Blatt des Buches, dass Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Dorf Juchsheim (Juchshaim) und das Schloss Hutsberg (Huitsberg) zu Lehen erhält. Die beiden gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Herrn Eberhard von Buchenau (Eberharten von Buechenau) und seinen Söhnen den Gebrüdern Heinrich und Friedrich von der Tann ( Haintzen vnd Fritzen von der Thanne) und all ihren Erben 3 500 Gulden auf den Zoll zu Mellrichstadt (Melrichstat) und Meiningen (Mainingen).
Den Zoll von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) verpfändet Bischof Johann von Egloffstein 1406 dem Ritter Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten riter) für 190 Gulden. Eitel Truchsess von Brennhausen (Eitel Trugsessen) leiht Bischof Johann von Egloffstein die 190 Gulden. Damit wird der Zoll wieder von Herrn Ludwig von Hutten abgelöst. Bischof Johann von Egloffstein schuldet Eitel Truchsess von Brennhausen noch 60 Gulden, so dass die gesamten Summe nun 250 Gulden beträgt. Dafür überlässt er ihm den gesammten Zoll der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld, solange bis die Schulden bezahlt sind. 1408 schlägt er ihm nochmal 101 Gulden zu. 1407 tut er dasselbe mit Dietrich von Heßberg (Dietzen von Hespurg) für 175 Gulden.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Da die beiden Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (bede von Thungen obgenant) sterben und ihre Söhne Balthasar und Sigmund von Thüngen (Batassar vnd Sigmund von Thungen) lieber das Geld, als den Besitz (lieber pfandschilling dann das pfand) möchten, treffen sie mit Bischof Johann von Egloffstein die Vereinbarung, dass dieser ihnen 4100 Gulden bezahlt und er dafür die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim von ihnen erhält. Zu Lebzeiten kann er ihnen jedoch nichts zahlen, da er verschuldet ist (das bargelt ware vbel bei Ime gerathen).
Bischof Johann von Egloffstein gibt dem Schultheiß, Bürgmeister und Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) Macht und Befehl eine Pfister- bzw. Bäckerordnung zu erlassen.
Eitel Truchsess von Brennhausen (Eitel Tuchsess), der mittlerweile zum Ritter geschlagen wurde, nimmt etliches an Geld am Zoll von Bad Königshofen im Grabfeld ein. Da Bischof Johann von Egloffstein ihm auf Grund von Leistungen und anderen Dingen schuldig geworden war, sprechen sie miteinander und der Bischof bleibt ihm noch 196,5 Gulden schuldig. Daher verweist er den Bischof auf den Zoll.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.