Bischof Rudolf von Scherenberg leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeister, der Erbmarschall, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister und der Erbkämmerer erhalten in Abwesenheit jeweils 60 Gulden. Der Erbmarschall fordert zusätzlich die Erstattung für die Bereitstellung eines Pferds. Für die Konzeption erhält der kaiserliche Sekretär Sixtus I. Ölhafen (hern Sixten Olhafen Serttar ) zehn Gulden. Der Schreiber des Regalbuchs und des Transkripts erhält acht Gulden. Gemäß der Bulle wird die kaiserliche Kanzlei für drei Mark Silber, die als Schimmer in das Pergament eingearbeitet werden, mit 18 Gulden bedacht. Die Erdung einer Mark Silber für Siegelwachs wird mit eineinhalb Gulden entlohnt. Die Torwächter lehnen eine Belohnung über 60 Gulden ab. Die Knechte, die den Teppich ausrollen, verlangen eine Bezahlung. Den Vorschlag über vier Gulden lehnen sie jedoch ab. Valentin von Walchenstein (her veit von Walchensteu) wird ebenfalls mit 60 Gulden bedacht, obwohl er nicht das Amt des Hofmeisters bekleidet. Die Spielleute erhalten zwei Gulden. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 515,5 Gulden.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Heinrich Marschall von Raueneck (Haintzen Marschalcken) 320 Gulden Leibgeding auf Iphofen (Jphouen), Haßfurt (Hasfurt) und Deusdorf (Dansdorff), um das Schloss Raueneck (Raweneck) erwerben zu können.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.
Ludwig von Rotenhan (Lutz von Rottenhan) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden für das Amt Bramberg (ambts Bramberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm das Amt Raueneck (ambt Raweneck) für drei Jahre. Dies beinhaltet das Einkommen zu Frickendorf (Frikendorff), Recheldorf (Remschendorff), Breitbach (Braitbach), Vorbach (Vorpach) und Brünn (Brun).
Bischof Rudolf von Scherenberg stattet seinen Ministerialen Gaigel (Gaigelff dinstman) mit Reitpfründen im Gebiet des Domstifts aus und befreit ihn von Abgaben. Mit dessen Tod fallen diese Pfründe samt Gerechtigkeiten an das Hochstift Würzburg zurück. Diese verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg nun samt den Landrechten an Georg von Giech (Georg von Gich).
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt nach Graz (Gratz) zu Kaiser Friedrich III., um sein Gelübdefür die verliehenen Regalien und Zierden zu tun. Dazu gehören weiterhin jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Rechten, Würden, Zierden und Gerichten. Diese Rechte hat der Bischof unstreitbar inne und alle Männer und Untertanen des Stifts, egal ob sie Angehörige des Adels, Würdenträger oder anderen Standes sind, haben dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn Gehorsam zu leisten.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.