Horneck von Hornburg (Horneck von Hornburg) baut an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg). Währenddessen begeht er Raubzüge und andere Straftaten sowohl gegen die Würzburgische als auch gegen die Markgräfliche Seite. Da er trotz der Ermahnung Bischof Johann von Brunns nicht damit aufhört, ziehen Bischof Johann und Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) gegen ihn und nehmen Schloss Jagstberg ein. Für weitere Informationen verweist Fries auf die Bischofschronik.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.
Friedrich Zobel (Fritzen Zobeln) gehören 106,5 Gulden des Würzburger Anteils am Ungeld zu Kitzingen (Kitzingen). Diese hat Johann von Brunn (Hanns von Brun) geerbt und sind ihm von Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrechten) entrichtet worden.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Grafen Wilhelm und Friedrich von Castell haben Schulden bei Michael Dichter (Diechter). Da sie diese nicht bezahlen können, geht Dichter am Landgericht des Herzogtums Franken rechtlich gegen sie vor. Markgraf Albrecht schreibt daraufhin an Bischof Rudolf von Scherenberg und bittet ihn, dass er die Rechtssache bis in die Fastenzeit verschieben möge.
Das Stift Würzburg und die Brüder Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckinger vnd Wilhelm von Saunshaim) führen eine Fehde wegen des Schlosses Wildberg und der Döfer Herbolzheim (Herboldshaim) und Ulsenheim (Vlsenhaim). Sie werden durch Markgraf Albrecht von Brandenburg (Albrecht von Brandenburg) wieder miteinander vertragen. Sie einigen sich darauf, dass Bischof Rudolf die beiden Dörfer von den Brüdern wieder ablöst.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Johann von Künsberg ( Hannsen vom Kindsbergt ) 100 Gulden für 2 Pferde, die seinem Vater im Krieg Bischof Gerhards von Schwarzburg abgegangen sind. Die entstandenen Schulden betreffen Ulrich von Kindsberg zu Warstein ( Vlriche von Kindsberg zu Werenstain ), der dann Forderungen und Fehde an Bischof Rudolf von Scherenberg vornimmt. Durch eine Zahlung in Höhe von 300 Gulden von Markgraf Albrecht von Brandenburg kommt es zu einer Einigung.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.