Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Bischof Emehard von Comburg lässt neben der Sant Margarethen Capellen ein Spital für die Armen bauen. Dieses begabt er mit Höfen und Weingärten und lässt es mit Vorstehern versehen. Nachdem die Armen jedoch durch die Angehörigen des Spitals übel behandelt, geschlagen und verjagt werden, lässt der Bischof das Spital zu Kloster St. Stephan verlegen. Zur Versorgung des Spitals überträgt er dem Kloster die Pfarrei Zellingen (Zellingen) mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten, Eingentümern, dem Pfarrhof und den Zehnten. Der Abt des Klosters soll die Armen mit den Gütern der Pfarrei versorgen. Ein langjähriges Mitglied des Konvents soll mit der Verwaltung des Spitals beauftragt werden, der die Armen morgens, mittags und abends umsorgt. Dieses Spital und die Pflege der Armen besteht für 50 Jahre, bis zur Regierung von Bischof Siegfried von Truhendingen. Der zu dieser Zeit vorsitzende Abt Raphold (Raffalt), der als gelehrter und frommer Mann angesehen wurde, erlangte beim Bischof die Schließung des Spitals, um mit den Mittlen, die für das Spital vorgesehen waren, das Kloster St. Afra (Affren) zu stiften.
Das Hochstift Würzburg kauft einen Teil vom Zehnt des Dorfs Sachsen (Sachsen).
Erzpriester: Sie sollen offizielle Personen sein, die studiert und praktiziert haben. Auch sonst sollen sie redlich, tugendhaft, gelehrt, fromm und unverleumdet sein. Es sollen keine weltlichen Angelegenheiten von den Geistlichen verhandelt werden, etwa Fälle von Eheangelegenheiten, Meineid, Zehnt, geistlichen Zinsen und Gülten, Ketzerei, Zauberei, Aussätzigkeit und Sakrilegen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt Margarethe Röschen (Margarethen geborne von Heinach Jorgen Roeschen witwe), Witwe von Georg Röschen und geborene Heinach, den Zehnt von Schallfeld (Schalckfelt). Der Anteil des Bischofs daran beträgt 200 Rheinische Gulden. Er erhält dafür 240 Gulden von ihrem Vermögen und der Morgengabe. Die Bewilligung wird quittiert.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.