Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Herr Andreas von Hohenlohe-Brauneck verkauft alle Rechte und Forderungen an Jagstberg (Jagsperg) sowie alle zugehörigen Leute, Gülte und Güter für 300 Gulden an seinen Vetter Gerlach von Hohenlohe (Gerlach von Hohenlohe).
Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) verkauft seine eigenen und andere Leute zu Herbesueld an Bischof Albrecht vom Hohenlohe und sein Stift.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Elisabeth von Heßberg, geborene von Gelderit (Elsbeten von Hespurg geboren von Gelderit) ein Leibgeding.
Johann Zollner von Halberg (Hanns zolner von Halberg) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine Leute und Güter in Iphofen (Jphouen).
Der Bürgermeister und Rat zu Arnstein (Arnstain) streiten mit der Witwe Anna von Hutten (Anelein von Hutten) wegen der Huttischen Leute und Güter in der Arnsteiner Vorstadt Bettendorf (Beteldorf). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra miteinander vertragen.
Philipp von Thüngen (Philip von Tungen) verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt 150 Gulden jährlichen Zins auf Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten und Gefällen zu Hirschfeld (Hirsfeldt) für 3000 Gulden an Talern. Jeder Taler wird für 8 Gulden gerechnet. Die Summe wird jährlich zu Jacobi bezahlt.