Das Zentgericht von Saal an der Saale (Sal) verpfändet das gleichnamige Saal für 240 Gulden an das Kloster Bildhausen.
Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Herman von Hennenberg) und dessen Ehefrau Agnes von Schwarzburg-Blankenburg (agnes) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg das Dorf Saal an der Saale (Sale) im Amt Vellberg (wildberg), die Hälfte des Schloss Vellberg (wiltberg), ihre Hälfte des Gerichts und die sich in der Zent befindende freien und unfreien Leute. Dies geschieht mit dem Zuspruch Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Bertholds von Hennenberg) und den Herren von Hertenberg (Hartenberg).
Sand am Main (Sand) und Knetzgau (Gnetzgaw) betreffend kommt es zu Uneinigkeiten zwischen dem Gericht und der Obrigkeit Bambergs (Bamberg) und Würzburgs (wirtzburg). Diese und weitere Uneinigkeiten werden von sechs weltlichen und geistlichen Adeligen geschlichtet und durch Dietrich IV. von Bibra (Diterichen von Bibra Ritter) als beendet erklärt. Es wird festgelegt, dass die Dörfer Sand am Main, Elbhaim (Eltmain) und Knetzgau dem Halsgericht des Bischof von Würzburgs angehören. Gleichzeitig gehören sie dem Dorfgericht des Hochstifts Bambergs an und haben dessen Gesetzen und Rechten Folge zu leisten.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt die Freiheit und Ordnung der Seiler. Da sein Hofmeister auf Grund seiner sonstigen Arbeiten die Aufsicht darüber nicht ausüben kann, ernennt der Bischof Oswald von Weiler (oswalten von weiler) als seinen Oberschultheiß des Hochstifts Würzburg (wirtzburg). Dieser und dessen Erben sollen die Richter und Sprecher der Brunderschaft der Seiler sein. Sie bekommen das Amt als Mannlehen verliehen.
Anton von Retzbach (anthoni von Retzbach) verkauft dem Abt Georg Salzkästner (Jorgen) des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) sowie dessen Nachfolgern seinen Sitz und den Weiler zu Oberdürrbach (oberndurbach). Dies tut er mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg, von dem er beides zu Lehen erhalten hat. Dafür übergeben der Abt und das Konvent des Klosters dem Bischof ihre Gerichtsbarkeit, die sie im Sander-Viertel (zu Sande) besitzen, mit allen zugehörigen Rechten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Leonhard Saalmann (Linhart Salman) übergibt Höchstädt (Hochstet) ein Revers. In diesem ist vermerkt, dass er den Hof bei Mühlhausen (Mulhausen) mit all seinen Rechten und allem Zugehörigen von Johann Klebsattel zu Höchstädt (Hansen Klebsettel zu Hochstet) gekauft hat. Zudem hat ihm Bischof Konrad von Thüngen aus Gnade Mannlehen verliehen. Der Hof soll in gutem Zustand erhalten werden und nicht aufgeteilt werden. Leonhard gibt an, mit dem Bischof verbunden zu bleiben und sich in keine andere Herrschaft zu begeben. Er erkennt den Gerichtszwang des Hochstift Würzburgs an.
Über Sachsen und Hessen wird die Reichsacht verhängt.