Graf Heinrich I. von Henneberg (Graue Hainrich von Henneberg) hat widerrechtlich das Schloss Habichtsburg (Habsberg oder Habesberg) im Stift Würzburg gebaut, muss es aber nach Einspruch des Bischofs Hermann von Lobdeburg wieder abreißen.
Bezüglich der vorangegangenen Auseinandersetzung zwischen den Hochstiften Würzburg und Fulda wird ein Vertrag aufgesetzt. Obwohl in der Verhandlung zwischen den Unterhändlern (taidingsleute) davon nicht die Rede war, hält dieser Vertrag fest, dass der Abt von Fulda seine geschleiften Kirchhöfe wieder befestigen dürfe und dass der Erzbischof von Mainz ein Anrecht auf erbliche Güter vergeben könne. Bischof Wolfram von Grumbach gibt dem Erzbischof einen besiegelten Revers, in dem er jedoch gegen die beiden genannten Artikel des Vertrags protestiert, damit sie seinem Stift nicht schaden können. Ebenso protestiert Bischof Wolfram gegen alles, was seinem Stift Schaden verursachen könnte und von den Unterhändlern ohne sein Wissen beschlossen worden sei.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Das Hochstift kauft Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) seinen Hof zu Wipfeld (Wipfelt) ab. Bischof Johann von Brunn verkauft den genannten Hof an das Kloster Heidenfeld (Haidenueld) für 680 Gulden. Er versichert ihnen, dass sie Bauholz zur Bebaauung des Hofes aus dem Klingenberger Wald (Clingenberger holtz) nehmen dürfen. Sie sollen jedes Jahr 10 Malter Korn als Gattergeld an das Haus Klingenberg liefern. Am 15.08.1437 erlässt Bischof Johann von Brunn ihnen die jährliche Abgabe von 10 Malter Getreide. Dafür müssen Propst und Konvent auf das Brennholz und Bauholz verzichten.
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss Hildenburg und seine Zugehörungen wieder ab. Die Söhne des Seifried von Stein (Seifrid vom stain), Hertnit und Philipp (Hertnit vnd Philip), fordern von Bischof Rudolf von Scherenberg für die Frondienste, die in der Verpfändung an ihren Vater bestimmt waren, aber nicht geleistet worden sind sowie das aufgewendete Baugeld, das nicht entrichtet wurde, 100 Gulden. Diese erhalten sie.
Erhard Heidenfelder, sonst Nestler genannt (Erhart Haidenuelder sunst Nestler), ein Würzburger Bürger, hat ein Haus am Markt in Würzburg gebaut, in welchem jetzt Georg Schader (Georg Schader) wohnt und lässt bei Bischof Lorenz von Bibra festlegen, dass wenn seine Nachkommen sich die anderen Gebäude unten, oben, oder ihm gegenüber zurückverschaffen, sie das gleiche auch ihren Erben schuldig sind.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) und seinem Sohn Joachim (Joachim) die alte Burg, den Vorhof samt einem alten Keller, einen Garten und kleinere Gewässer zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 200 Gulden und erlaubt ihnen, das Grundstück für 100 Gulden zu bebauen, unter Vorbehalt der ewigen Auslösung für 300 Gulden. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Christoph von Berlichingen (Cristof von Berlichingen), Sohn des genannten Götz von Berlichingen, die genannten Güter nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders als ritterliches Mannlehen.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.
Paul Haider von Hildburghausen (Paul Haider von Hildburghausen) ist dem Stift 32 Zentner Buchsen Zeug schuldig geblieben. Dafür verpflichtet er sich, ein Schlengel von 10 Zentner zu gießen, sobald er hierher komme, und dies nach Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) auf seine Kosten zu bringen.