Die im vorherigen Eintrag erwähnten Dörfer werden an die Grafen von Henneberg (Hennenberg) verpfändet.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnt und das weltliche Gericht zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) an den Abt Wolfard I. (abt waltern) und den Konvent des Kloster Michelsberg zu Bamberg (Bamberg).
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Wilhelm II. von Henneberg (wilhelmen von hennenberg) 1000 Gulden. Deshalb verschreibt der Bischof dem Grafen amtmannweise die Dörfer Queienfeld (Querenfelt), Vachdorf (Varhdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorff). Diese darf er nutzen. Was noch übrig ist steht dem Bischof zu, solange, bis das Hochstift Würzburg die 1000 Gulden Ablöse zahlt.
Den Herren Konrad von Weinsberg (Conraden hern zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craften von Hohenlohe) wird das Dorf Randersacker (Randersacker) für 6000 Gulden verschrieben.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
Marsilius Prenninger, Doktor eines bischöflichen Kanzlers (Prenninger doctor Marsilius canzlers eines), hat einen Kaufbeleg über 50 Gulden Zinsen auf die Kammergefälle zu einer Gesamtsumme von 1000 Gulden. Dieser Vertrag ist wieder abgelöst.
Der Ratsmann Job (Job) versetzt sein Haus in Haßfurt (Hasfurth) für 200 Gulden mit der Kenntnis von Bischof Konrad von Thüngen für drei Jahre. Später verkauft Job sein Haus an Bischof Konrad von Bibra für 700 Gulden.