In Liber 1 contractuum Laurentii findet sich, wie viele Herren und Volk in Würzburg leben.
Die Würzburger Stadtordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. Sie beinhaltet Informationen zu den Ratspersonen, dem Bürgermeister, dem Stadtschreiber, den Schultheißen, der Ratsentsetzung, Steuern, Ungeld, den Baumeistern und Pfarrpflegern, den Kapellenpflegern, Almosen, Franzosenpflege, den Stubenmeistern, Viertelmeistern, den Sechsten und den neuen Bürgern. Außerdem zu den Viertelknechten, Viertelschreibern, Viertelberechnungen, den Torschließungen, den Trinkstuben, zur Wache, der Bürgerpflicht, dem Brückengericht, Stadtgericht, den Gerichtsbußen und dem Sonntagsgericht.
Die Stadtgerichtsordnung von Würzburg beinhaltet Informationen und Anweisungen zu Gegenklagen, Feinen, Arresten, Ungehorsam, Fremdenverbot, Vorstand für Fremde, Kirchtor, Aufschub von Raten, Eid der Schöffen, Schadensansage, unbehütetem Vieh, Landwehr, Gemeingütern, Pfand, Abwege, Diebstahl, Leistungen, Einschreibungen von Rügenschreibern, Ungehorsam, Beweisen von Feldschäden, Schadensvertretungen, geistlichen Forderungen, Schadensbesichtigungen, Entscheiden, Geschworenen, öffentlichen Abgaben, Steinsetzung, Gerichtskosten, kleinen Freveln, fremden Mägden, Viehschäden, Landschäden, Lohn, der Nachlese von Ähren, Säuberung von Fischnetzen, zur Waide, promis, Jarhuttern annemung.
Die Würzburger Stadtgerichtsordnung findet sich im liber 2 diversarum formarum Conradi.
Die Dorfordnung von Bütthard findet sich in liber 1 und liber 2 diversarum formarum Conradi. Sie enthält Bestimmungen zum Viehtrieb, Pflichen von Feldhütern, Nutzung von jungem Holz für die Errichtung eines Zauns, Nutzung des Vorholzes, Schaftrieb, zur gemeinen Ried, Wache, hutt, Hader, Metzgertrieb, Viehrüge, Scharwache, Ausrufung der Uhrzeit, nächlichen Toröffnung, Feuerschutz, gassieren, Auflauf, Viertelmeister, Zaun, Anlage von Buße, Gerichtsschöffen, Steinsetzern und Buße. Sie enthält außerdem Bestimmungen zur Suche nach Rat bei Amtmännern, zu Dorfgerichten, heftigen Verwundung, Ratsgeboten, Steinwürfen, Zuckfrevel, Schlägen, Scheltworten, Tadelung durch Urteile, Gerichtsklagen zu entscheidenden Sachen, Vorladegeld, hegtzaun, Klagegeld, Gerichtsschäden, Urteilseröffnungen, Kundschaft, ordentlichen Gerichten, Rügegeld, zur Anlegung von Bußen, Weinschenken und Eichen. Außerdem zu Jahrmärkten, Grenzsteinen, dem Lohn für Pflasterer sowie den Pflichten von Junggesellen und der Kirche.
Die Stadtordnung von Gerolzhofen findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. Sie enthält Bestimmungen zu Gerichtstagen, zum Rat in eigenen Sachen, Wahl und Amt des Bürgermeisters, Stadtgefällen, Torschließern und -wärtern, Türmen, Bitte und Bittfreiheit, Gütern, Ungeld, Weinschreibern, Visieren und Baumeistern. Des Weiteren werden erwähnt: Rats- und Gerichtspersonen, die Verrechnung und der Bau von Höfstätten, Wagemeister, Erlaubnisse der Bürger, Beeinträchtigungen der Ämter, Verrechnung von Schulden, Besoldung der Ämter, die Verrechnung von Klage-, Steuer-,Frevel-, und Strafgeld, die Bürgerwahl, gemeine Feste und Gasthäuser, Bestimmungen zur Fischerei, Gasthausmeister, Holzlauben, Ämter und Eide.
Die Stadtordnung von Iphofen befindet sich in liber 1 contractuum Conradi. Sie beinhaltet Bestimmungen zu Rats- und Gerichtspersonen, Bürgermeistern, Baumeistern, Staumeistern, Neubau, Viertelmeistern, Weinkauf, Weinschenk, Viehtrieb, Strafzahlungen, Ungeld, Visierer, Weinschreihern, Wirten, Baurechnungen, Fischfang, Metzgern, Bäckern, Krämern, Gericht, Klagen, Kosten der Gesandten und Fastnachtsmählern.
Die Stadtordnung von Mellrichstadt findet sich in liber 1 contractuum Conradi. Sie beinhaltet Bestimmungen zum inneren und äußeren Rat, Bürgermeister, Bedemeister, versteuerbaren Gütern, Verpfändung, Strafen, Notsteuer, (Wadgeld), Geldstrafen, Leibgeding, Silberschild, Spitalmeister, Gotteshausmeister, Wagenmeister, Wucher, Ungeld, Reisrecht, Frondienste, Rathalten, Bierbrauen, Braumeister, Neustadtbau, Feldbau, Gräben, Rechnungen, Brot Wein, Nüssen, Gericht, Schulden, fremde Biersteuer, Gärten, Wissen und Weinbergen.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt die allgemeine Landesordnung für das Hochstift Würzburg. Diese enthält Informationen zu Art und Zeit von Zahlungen für Ausreisende und Bürger, unverpflichteten Einwohnern, Einigung, Abschied und Erlaubnis von Bürgern, Trinkstuben und Zeche, unnötige Verpflegung und Kosten auf Hochzeiten, Kindstaufen und Kirchwehen, gefährlichen Spielen, Fluten, Zutrinken, Wehr, Feldschäden, Rüge von aigen, Feldhütten, Versetzung von Gütern, anständigen Gütern, Bettlern, Zigeunern, fremde Gäste, Aufruhr, Wirtsordnung, zur Wahl von Rats- und Gerichtspersonen, zu Bürgermeistern und Ämtern, Stadtschreibern, vortreffliche Sachen, Ratssachen und -tage, Gemeine und Private Briefe, zur Behausung, Entsetzung, Diensten und Pflichten der Ämter, zum Gebot für Friedensbrecher und deren Verhaftung, Friedensgebot, zur Verrechnung von Gefällen und Zunft der Landschießenden.
Die Würzburger Feuerordnung wird 1551 im ganzen Hochstift erneuert. [Nachtragshand ergänzt: Anzeigen von Feuer, Wasseröffnung, Bringen von Wasser, Ausbreiten der Güter, Besichtigung der Gaben, Fremdenherberge, Sammlung der Viertel, Sammlung der Geistlichen, Straßen räumen, Eid der Wächter, Verwahrung von Ketten, Bestellung der Landwehr. Feuerzeug, Feuerstättenbesichtigung, Verwahrung der Tore, Rettung, Schutz der Dörfer, Verwahrung der Schranken, Schröterwasserzuber, Kornknecht, Steindecker, Gärtner, Weinknecht, Schneider, Schröter so Scharwächter, Bader, Heinzeler, Sackträger, Weber, Bäcker, Stangenträger, Zimmerleute, Kramfahrer, Hutmacher, Metzger, Schuhmacher, Fassbinder, Sturmschläger, Löwer, Dachdecker, Fischer, Kürschner, Maurer, Barbier, Schreiner, Leitern in der Neustadt und Altstadt, Suchsen, Behausung, Wassergeschirr, Feuerzeug, Zeichnung und Erstattung, Entwehrung, Wasserschutz, jüngster Bürgermeister, Stadtverwahrung, Feuerdämpfung, Feuerzeugs Verwahrung, Beleuchtung in Gassen, unfleißiges Feuerwerk, Brunststrafe, Wasser vor den Häusern, Verschütten von Wasser, Feuerhauptmann, Tor Vorwarnungen, Ratsbescheid, alter Bürgermeister, Steuerschreiber, Kerner, Dachdecker, Huren, Steinmetz, Bettelorden, Kohlenträger, Kübler, Wasserfuhrlohn, Bachleitung und Ablassung, Brunnenöffnung, Verwahrung von Lotzen]