Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Die Stadt Röttingen (Rottingen die Stat) halten die Herren von Hohenlohe als Fuldisches Lehen. Als sie sie dem Stift Würzburg verkaufen, verpflichten sich Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna, die Stadt vom fuldischen Anspruch zu lösen und geben Otto von Wolfskeel bis zur Lösung Rechte und Einkünfte an Burgen Langenburg (Langenberg) und Lichteneck (Lichteneck) sowie der Stadt Ingelfingen (Stat Ingelfingen) . Dies betrifft auch Burg und Stadt Möckmühl (Burg vnd Stat Meckmul), die in der Nähe Ingelfingens liegen, sowie alle ihren Einkünften, aber auch den Messen und Geding, wie in der Verschreibung ausdrücklich vermerkt wird.
Bolzhausen (Boltzhausen uf dem Gay) kommt im Zuge eines Kaufgeschäfts zusammen mit der Stadt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Rechte in Rieden (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), der unbekannte Ort Habernhofen, Aufstetten (Aufstetten), Schönstain (die Wüstung Schönstein wurde auch Diepach genannt), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg), Heidingsfeld (Haidingsfeldt), der nicht lokalisierbare Ort Hart, Sulzdorf (Sultzdorff), der Allersheimer See (Aldershaimer sehe), Albertshausen (Albrechtshausen), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshoven), der Herchsheimer See (Herchhaimer sehe), Moos (Moss) und Rechte in dem nicht näher identifzierbaren Ort Obernhoven (evtl. Oberhausen bei Riedenheim).
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft das Dorf Isingen (Eisingen das dorf) zusammen mit Stadt und Burg Röttingen sowie anderen Gütern von Kraft von Hohenlohe für 17000 Pfund Heller. Diese Güter sind der See und das Moor bei Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaimer sehe, moss), Riedenheim (Rieden), Schönstein (Schonstain), Sondernhofen (Sondernhoven), (Obernhoffen), Bolzhausen (Boltzhausen), Aufstetten (Uffstetten), Gelchsheim (Gechsenhaim), das Zentgericht auf der Hart über Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Ingolstadt in Unterfranken (Ingelstatt), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterhausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshausen), Heidingsfeld (Haidingsfelt), Herchsheimer See (Herhschaimer sehe).
Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna verschreiben dem Stift die bereits beschriebenen Güter, Gulten und Zinsen auf den Burgen/Städten Röttingen (Rottungen), Ingolstadt (Ingelstadt), Reichenberg (Reichenberg) und in den Dörfern Riedenheim (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten), Schönstein (Schonstein), Sächsenheim (Sechsenheim), Ingolstadt (Ingelstat), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg) und in Heidingsfeld (Haidingsfelt).
An den Gotteshausmeister zu Bernsfelden (Beringsvelden) ist eine Summe von 34 fl. In Gold verpfändet, für die er jährlich 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer erhält. Diese Zinsen werden von 25 Äckern gegeben, die zu Eisingen (Eisingen) gehören. Diese Äcker sind Lehen des Hochstifts und ihre Träger müssen Handlohn in die Kellerei Röttingen (Rotingen) entrichten. Von dieser Verpfändung ist auch Euerhausen (Eurhausen) betrofffen.
Das Dorf Oberbalbach (Oberbalbach) entrichtet jährlich 16 Malter Hafer in die bischöfliche Kellerei zu Röttingen (Rotingen). Dies geht aus einer Quittung (Quietantz) hervor, die Bischof Lorenz von Bibra Philipp von Seinsheim (Saunshaim) gibt.
Der Keller zu Aub (Awe) fertigt einen Bericht an, wie weit bei Aub die Geleitrechte der Markgrafen von Ansbach und des Bischofs von Würzburg reichen.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Bischof Melchior Zobel von Giebelsstadt verkauft die steinerne Vierung der Kemnate hinter der Pfarrkirche am Dorfgraben an Oswald Hauswirt (Hauswirt), dem Keller zu Röttingen, und seinen Erben. Der Kaufpreis beträgt einmalig 200 Gulden sowie jährlich 29 Pfennige und Fastnachtshühner. Außerdem erhält der Pfarrer drei Pfund sieben Pfennig und einen gebührlichen Handlohn.