Bischof Johann von Brunn: Im ersten Lehenbuch des Bischofs Johann von Brunn steht, dass der Empfang der Lehen Graf Wilhelms II. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen dem Jungeren) nach dem Tod Graf Wilhelms I. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen des Eltern) um zwei Jahre verschoben wird. Es wird jedoch nicht berichtet, dass er die Lehen von Bischof Johann von Brunn empfängt. In dem Lehenbuch steht zwar, dass Johann Ratsam (Hanns Ratsam) der bischöflichen Kanzlei zum Marschallamt (Marschalkambts) übergibt, allerdings ist kein Jahr angegeben. Dieses Verzeichnis ist zuvor in voller Länge angegeben.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Doch haben die Bürger von Meiningen (Mainingen) mit Bischof Johann von Brunn eine Frist festgelegt, wann das Pfand von den Rittern von Buchenau wieder abgelöst werden sollte. Die Ablösung wird auf 6,000 Gulden bestimmt. Die Herren Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrich von Hennenberg), Konrad Schenk zu Erbach (Schenck Conrat her zut Erpach) und Dietrich von Bickenbach (Dietrich von Bikenbach) bezeugen diesen Vertrag.
Bischof Johann von Brunn und Heinrich von der Tann (von der Thann) kommen in Münnerstadt (Munerstat) zusammen, um friedlich und rechtlich ihren Streit über das Schloss Landswehre und Meiningen ( Mainingen) zu lösen. Graf Friedrich von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg), Martin von Seinsheim (Martin von Sainshaim(), Ritter Burkhard von Seckendorf (Burgharten von Sekendorf) und Dietrich Marschalk von Rauheneck (Maschalk Dietzen) haben einen Tag in Bad Neustadt an der Saale (Newenstat der Sale) vereinbart. Dorthin kommen die beteiligten Parteien sowie die vier gewählten Schiedsrichter. Jeder ist dabei auf eigene Vorteile aus und möchte nicht nachgeben, weswegen letztlich nichts ausgerichtet werden kann und die Beteiligten ergebnislos auseinandergehen.
Bischof Johann von Brunn streitet sich mit der Stadt Schweinfurt (Schweinfurt) aufgrund der freien Wasserstraße auf dem Main, den sie beide auf Höhe ihrer Stadt aufstauen. Wegen dieses Streits wenden sie sich an den Erzbischof Konrad III. von Dhaun. Dieser bestimmt, dass die Schweinfurter den Main bei ihrer Stadt freimachen sollen, damit Fahrten ungehindert möglich sind. So sollen sie bis in die Ewigkeit verfahren.
Bischof Johann von Brunn nimmt das Schloss Landwehr (Landswer) und die Stadt Meiningen (Mainingen) an sich und verschreibt diese den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Fries schreibt darüber, welcher Gestalt die Verständigung über das Schloss und die Stadt zwischen Bischof Johann von Brunn und den Herren von Tann sowie den Herren von Buchenau gewesen sei, habe er aber keine Informationen finden können.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Landgraf Ludwig von Hessen (Landgraue Ludwig von Hessen) unterstützt Bischof Johann von Brunn gegen das Domkapitel und die Städte Würzburg, Karlstadt (Carlstat) und Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dafür verschreibt der Bischof ihm eine bestimmte Anzahl an Fuder Wein. Die Brüder Wilhelm und Heinrich von Henneberg (Graue Wilhelm vnd Hainrich von Hennenberg) geben dem Landgrafen 20 Fuder, die mit Fässern, Schrötgeld und Fuhrlohn 562 Gulden kosten. Diese Summe ergänzt der Bischof dem vorherigen Pfandschilling auf Meiningen.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Der Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) leiht Ritter Johann von Hirschhorn (Hannsen von Hirshorn riter) 500 Gulden und 8 Pferde für den Zug des Stifts nach Neuenstein (Newenstat) und Jagstberg (Jagsperg). Die Pferde werden auf 250 Gulden geschätzt, sodass der Bischof Graf Wilhelm von Henneberg 750 Gulden schuldig ist. Diese Summe zahlt Bischof Johann von Grumbach dessen Sohn Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen dem Jungeren) zum Pfandschilling von Meiningen (Mainingen) dazu.