Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe), der Sohn von Ludwig von Hohenlohe (obbenants Ludwigs sohn) hat seinen Teil von Kitzingen und von Hoheim ( zu Hohen) mit allen Zu- und Eingehörungen, Zinsen, Beden, Rechten, Nutzungen, Zöllen, Geleitrechten, Renten und Gefällen mit Bewilligung seines Bruders Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfriden von Hohenlohe) an den Ritter Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lenlein Lamprechten von Bmbach riter) und seiner Frau Anna sowie an Herr Andreas Truchsess von Baldersheim (Endres Truchsessen) mit seiner Frau Anna und seinen Erben übergeben. Sie dürfen diesen nutzen und behalten, bis der Kaufbrief darüber ausgestellt ist.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil von Kitzingen (Kitzingen) den Brüdern Heinrich und Friedrich von Riedern ( Fridrichen vnd Hainrichen von Riedern) für 5 000 Gulden und 75 Gulden Zinsen pro tausend Gulden auf Wiederlösung verschrieben. Die Bürger schwören auf die Wächter des Turms und die an den Toren. Aber das Schloss wird auf Kosten des Bischofs bewacht.
Als Graf Johann von Wertheim (Graue Johanns) im Dezember 1434 stirbt, wird sein Bruder Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) Domherr und Domdekan zu Würzburg. Damit wird er Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Margraue Fridrichen) 12 000 Gulden schuldig. Diese verspricht er am 22. Februar 1436 zu bezahlen und innerhalb der zwei Jahre mit 600 Gulden zu verzinsen. Als aber dem Markgraf nichts bezahlt wird, soll dieser den Würzburger Anteil zu Kitzingen (Kitzingen) mit allen Herrlichkeiten, Ehren, Reuten, Gülten, Zinsen, Gefällen und allen Zugehörungen für die 12 000 Gulden solange einnehmen, nutzen und gebrauchen, bis das Geld bezahlt wird. Dadurch entsteht bei Hamann Echter (Haineman Echtern) ein Verlust an der Verpfändung auf Kitzingen.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Die Äbtissin und das Konvent zu Kitzingen (Kitzingen) verpfänden ihren Zehnt, ihre Zinsen, ihre Gült und andere Rechte von Dettelbach (detelbach), Brück (Bruck), Neuses am Berg (neusess) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) an den Ritter Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg) für 1640 Gulden auf Widerlösung mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Matthias Bader (Mathes Bader) zu Kist verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt seine Behausung, einen Acker und einen 1 1/2 Morgen großen Garten für 8 Gulden. Die Zinsen belaufen sich auf 6 Denare, die sich im Gut von Peter Heffner befinden.
Martin Schmidt (Martin Schmid) und seine Frau Brigitte (Brigitta) verkaufen Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihre halbe Hube zu Kist. Dazu gehören Haus und Garten, sowie 39 Morgen Feldes, welches mit Bäumen bewachsen ist, und alle Rechte an dem Wald. Dies alles geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen und erbringt jährlich ein Malter Korn und eineinhalb Fastnachtshühner als Ertrag oder stattdessen 15 Denaren Zinsen um 33 Gulden.