König Heinrich [VII.] schuldet Bischof Hermann von Lobdeburg 230 Mark Silber Dienstgeld. Der König verpfändet dem Bischof dafür lebenslang die Juden in Würzburg. Mit dem Tod des Bischofs können der König oder dessen Nachfolger, die Juden für 230 Mark Silber wieder ablösen. Der König gibt dem Bischof eine Urkunde, in der steht, dass das Geld, welches der Bischof mit den Juden verdient, nicht von der Hauptschuldsumme abgezogen wird.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Kapitel verpfänden Ischershausen, ein Dorf bei Meiningen, an den Dechant und das Kapitel St. Gilgen Stift zu Schmalkalden (S Gilgen stifft zu Schmalkalden) für 900 Haller. Das Stift Würzburg behält sich das Recht auf Leibeigenschaft und die Landbede vor.
König Karl IV. wird zum Kaiser gekrönt und er gestattet dem Bischof Gerhard von Schwarzburg in allen Städten, Schlössern und Ländereine des Hochstifts Würzburg Juden anzunehmen, zu verteidigen, zu schützen, zu schirmen und Steuern von ihnen einzutreiben.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Ischershausen und das Dorf Linden mitsamt den Nutzungsrechten, der Reute, des Zehntrechtes, den Gefällen und weiteren Zugehörungen an Peter von Reurieth (Peteren von Reuriet). Lorenz Fries schreibt, für die Verpfändung gebe es keinen Quellennachweis. Peter von Reurieth lässt vom Vormund seiner Tochter Margaretha von Reurieth (Margaretha) Ischershausen und Linden an Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) für 470 Gulden verkaufen. Bischof Johann von Egloffstain bewilligt den Kauf, behält dem Stifft aber die Auslösung des Pfandes vor.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) das Dorf Ischershausen zusammen mit Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshouen im Grabfeld) für 900 Gulden. Die Auslösungssumme beträgt 400 Gulden. Das Stift behält sich die Landesbede vor, die zur Hälfte an Graf Friedrich I von Hennberg geht. Die Vereinbarung wird öffentlich bekanntgegeben und Graf Friedrich I von Henneberg schriftlich bestätigt. Nach diesem Vertrag liegt das Zollrecht beim Stift, Bischof Johann von Brunn verkauft das Zoll- und Gerichtsrecht für Ischershausen, Sternberg im Grabfeld und Bad Königshofen im Grabfeld für 13.000 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg , der eine Bestätigung für den Verkauf erhält.
Bischof Rudolf von Scherenberg will die verpfändete Vogtei, Reute, Gült und weitere Gefälle in Aubstadt (Augstat), Höchheim(Hochaim) und Irmelshausen(Irmeltzhausen) von Heinrich V. von Bibra (Hainrichen von Bibra) auslösen. Dieser weigert sich das Pfand zurückzugeben und der Bischof zieht ihn vor das Landgericht des Herzogtum Franken.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grabfeld) gerät mit den Einwohnern von Ipthausen (Ipthausen) in einen Rechtsstreit aufgrund des Reisdienstes, des Reisgeldes, den Grenzen und der Abgabe der Bede. Bischof Lorenz von Bibra löst den Rechtsstreit durch einen Vertrag.
Bischof Lorenz von Bibra löst Gefälle und Nutzungsrechte in Ipthausen (Jpthausen) von Graf Hermann von Henneberg(Graue Herman von Hennenberg) aus, sodass diese wieder an das Hochstift zurückgehen.