(7) Wenn man Küchenspeisen erbeutet oder Gefangene macht, soll man sie zum Obermarschall bringen. Erbeutetes Vieh wird in die Küche, fern von den angebundenen Kühen und Kälbern gebracht. Handelt es sich um eine schwarz-weiße Kuh, hat der Obermarschall das Recht, diese über Jahre zu behalten. Die Gefangenen sollen zusammen mit den berittenen Kriegsknechten und den Bürgern dem Fürsten dienstbar sein, der Obermarschall soll aber den vierten Pfennig erhalten. (8) Erbeutete Pferde werden dem Obermarschall übergeben und der geschworene Schmied des Fürsten überprüft diese. Sind sie noch nützlich, gehen sie in den Besitz des Fürsten über.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Mechenried (Mechried) ist ein Dorf im Amt Haßfurt (Ambt Hasfurt), welches den Fuchs von Schweinshaupten (Fuchsen zu Schweinshaubten) zusteht. Dort freit Bischof Johann von Brunn für Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen Fuchsen) einen Hof. Diesen betreibt zu diesem Zeitpunkt Johann Blopart (Hanns Blopart) und leistet Dienste, den Vogt, Hafer und andere Pflichten an die Vogtei Haßfurts.
Moss (Moss) ist ein Gut unter dem Schloss Karlburg (Carlburg schlos) in Karlstadt gelegen, welches Bischof Johann von Brunn mit allem Zugehörigen Johann Plast, einem Bürger aus Karlstadt (Hannsen Plast burger zu Carlstat), dessen Frau und ihren drei Kindern ihr Leben lang zu Leibgeding verleiht.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietzen von Gich) die Vogtei, Dienste und Gericht zu Muggenbach (Mugenbach), welche er vom Hochstift Würzburg zu Lehen hat.
Die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) leisten gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Erbhuldigung.
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.