Bischof Johann von Egloffstein einigt sich mit dem Bischöflichen Rat und den Bürgern der Stadt Schwarzach am Main über den achten pfennig. Die Stadt soll dem Bischof 400 Gulden von den 1700 Gulden an Schäden geben, die Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Saunsheim zu Stalberg) durch einen Brand verursacht hat. Dafür ist die Stadt für sechs Jahre von der Steuer des achten pfennigs befreit.
Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erteilt den Salzhändlern Würzburgs (wirtzburg) eine Freiheit. Diese Bürger und Bürgerinnen Würzburgs dürfen mit Salz und Heringen handeln und diese verkaufen. Wenn jemand sie daran hindert, soll derjenige ihnen jedes Mal, wenn dies geschieht, ein Pfund Heller zahlen, beziehungsweise durch den Stadtknecht in dieser Höhe gepfendet werden. Für diese Freiheit sollen sie die Speisekammer des Bischofs jährlich und für immer mit Salz versorgen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht einen Vertrag mit Abt Martin (Martin) und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) über die Bede und Steuer etlicher Weingärten, Äcker, Wiesen, Gärten und anderen Gütern.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.
Bischof Konrad von Thüngen richtet einen Vertrag zwischen Abt Georg Wolfsbach (Georgen) des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach), Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Gerlachshausen (Gerlachshausen) auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) auf der anderen Seite bezüglich eines Viehtriebs auf.