Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Die von Hohenlohe wollen die Bebauung der neuen Stadt Iphofen (Jphouen) nicht bewilligen, da die Stadt sonst größer wird und ihr Teil auch in die Ringmauer gezogen wird. Die Bürger von Iphofen verpflichten sich gegenüber Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck), 919 Gulden zu bezahlen. Im Gegenzug freit sie Bischof Johann von Egloffstein für 3 Jahre von der Datz. Graf Thomas erhält später eine vollständige Auszahlung der Summe.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) für 3400 Gulden. Dem Stift werden die Wiederlösung und die Erbhuldigung vorbehalten. Die Burg und Stadt Jagstberg waren allerdings sehr baufällig, weshalb Bischof Johann Eberhard von Rosenberg bewilligt, 600 Gulden zu verbauen. Diese werden auch auf den Pfandschilling geschlagen.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Bischof Johann von Grumbach erlaubt den Bürgern von Iphofen (Iphouen), die Straße, die zur Stadt hinführt, durch die Stadt und am Jahrmarkt vorbei zu leiten. Der Jahrmarkt findet am Sonntag Oculi statt.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Das Johannisterhaus hat in Würzburg auf einem Häuschen an der Greden eine Lehenschaft und einen jährlichen Zins von 8 Pfennig. Bischof Lorenz von Bibra lässt dieses Haus jedoch abreißen und auf dem Platz die neue Kanzlei erbauen. Das Johannisterhaus erhält als Ausgleich die Lehenschaft über zwei Morgen Weingarten in der dotengab mit 8 Pfennig jährlichen Zinsen.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.