Als der Hof des Stifts Würzburg in Grettstadt (Gretstat) umgebaut wird, gibt Bischof Johann von Brun den Hof an einen gewissen Georg (Georgen Weisen genant) und dessen Erben. Diese müssen jährlich 24 Malter Getreide als Abgabe leisten.
Konrad Breising (Contz Breising) verkauft den Ort Godeldorf (Gotelndorf) für 500 Gulden an Johann von Rotenhan (Hanns von Rotenhan). Dieser Verkauf findet unter der Bedingung statt, dass Johann von Rotenahn Baumaßnahmen im Wert von 100 Gulden durchführen soll und dass Konrad Bresing das Recht haben soll, das Dorf in zehn Jahren für 600 Gulden wiederauszulösen. Falls diese Auslösung nicht stattfinden sollte, sollen Johann von Rotenhan 100 Gulden ausgegeben werden und das Dorf ihm zum Eigenbesitz gemacht werden. Das Ganze wird jedoch ohne die Zustimmung und das Wissen Bischof Johanns von Grumbach beschlossen, weshalb das Rechtsgeschäft nicht gültig ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Vorschrift, dass jeder seine Güter, die im Hochstift liegen, innerhalb eines Jahres bebauen und beziehen soll.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Läden auf dem Spacirplatz vor dem dom im latain gradus von den stainin trepen, zu deutsch Gredten genant und lässt hier auch eine neue Kanzlei bauen.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet 1000 Gulden auf das Dorf Godeldorf (Godelndorf) an Martin Schweigerer (Schwaigerer). Der Bischof gestattet ihm auch, 100 Gulden für Baumaßnahmen auszugeben. Sollte das Pfand ausgelöst werden, erhält Martin Schweigerer diese Ausgaben auch wieder zurück.
Laut einem Privileg von Kaiser Karl V. sollen die Oberhoheit, die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Eigengüter des Stifts Würzburg und die Güter, die vom Stift zu Lehen gehen, von niemand anderem verkauft, verpfändet oder verliehen werden.
Ulrich Grau, ein Schmied, der jenseits des Mains lebt (Ulrich Graw ain schmid Jhenseit Mains), baut ein Haus neben das Gerichtshaus bei der Alten Mainbrücke. Der Bau des Hauses entspricht aber nicht den Ordnungen und Satzungen der Stadt, weshalb er den Neubau eigentlich abreißen müsste. Bischof Konrad von Thüngen gestattet den Bau letzten Endes doch, nachdem Doktor Friedrich Grau (Doctor Fridrich Grw), Hofprediger des Königs Ferdinand I., Fürsprache für Ulrich Grau hält. Friedrich Grau verpflichtet sich sowie seine Erben und Nachbesitzer des Hauses jedoch dazu, die Kosten für den Abriss oder Umbau des Hauses zu tragen, wenn der Würzburger Bischof ihn dazu auffordert.
Bischof Konrad von Bibra gestatten dem Sohn Georgs von Rosenau (Georg von Rosenaw), dass er in den um Godeldorf (Gotelndorf) liegenden Wäldern, die dem Bischof gehören, Hoch- und Niederwild jagen darf. Das Haus, das Georg von Rosenau vor einigen Jahren in Godeldorf gekauft hat, war zuvor das Jagdhaus des Würzburger Bischofs gewesen, mit dem man den Wildbann zu Bamberg abgrenzen wollte. Die Nachtragshand merkt an, dass das Jagdhaus von Bischof Gerhard von Schwarzburg gebaut wurde.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Die verarmte Gemeinde Geldersheim (Geltershaim) wird aufgefordert, Almosen für den Bau der Kirche zu sammeln.