Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Das Dorf Schwarzbach (Schwartzbach) gehört zum Marschallamt des Hochstifts. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die beiden die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Lichtenberg) von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Otten von Bottenlauben dem iungern), wozu auch das Dorf gehört.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Wilhelm von Abenberg (wilhelm von Abenberg) und seine Frau Anna (Anna) verkaufen ihren Teil an Schloss Schwarzenberg (Schwartzenberg) mit allen Zugehörungen für 750 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Der Verkauf wird am Landgericht bestätigt. Zu ihrem Teil des Schlosses gehören Dörfer, Weiler, Reute, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Gewässer, Seen, Fischweiden, Wiesen, Weiden, Wälder, Rechte, Gerichte, Nutzungsrechte, Herrlichkeiten, Begriffe und alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim), der oberste Jägermeister des Hochstifts Würzburg, verkauft Bischof Johann von Brunn sein Burggut zu Schloss Trimberg (Trimperg) und zu Schloss Botenlauben in der Stadt Bad Kissingen (kissing) für 1000 Gulden. Darüber gibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung, den Betrag innerhalb eines Jahres zu bezahlen. Tut er dies nicht, gehen die Burggüter wieder an Erkinger von Seinsheim zurück.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft Karl Steinmetz (Carinssen Stainmitzen) und seinen Erben die Ziegelhütte des Hochstifts zu Oberschwarzach (Obern Schwartzach) mit allem Zugehörigen für 60 Gulden. Sie erhalten den Eigentumsbrief und sollen die Ziegelhütte pflegen. Dem Amtmann des Hochstifts sollen sie jährlich zu Martini einen Pfennig von den Erträgen als Erbzins geben. Außerdem soll der Amtmann zwei Fastnachtshühner und Handlohn bekommen, wenn sie etwas verkaufen. Dieser Handlohn ist auf einen Gulden pro 20 Gulden an Wert festgelegt.