Die Würzburger Feuerordnung findet sich in liber diversarum formarum Laurentii sowie in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. [Die Nachtragshand ergänzt: Stubengeselle,vermögende Bürger, Juden, Klöster, Söldner Bescheid, Wasserspritzen der Wirte, Warnung per Haupthorn, Handwerkerknechte, Bringen von Wasser, Erhalten der Feuersorge Viertelmeisteramt, Feuermeister, Diebstahl in Feuernot, Mühle, Kleiber, Wagenknecht, Pflasterer. Beschauer des Honigs, Lohnknecht, Salzfüllerknecht und Kornmesser, Anschicker, Holzmesser, durner, Kalkmesser, Kornmesser, viel Feuer zumal, Feuerschadenergötzung, Fuhrleute, Belohnungen für Treue, zugeordnete Feuerherren, Wasserkufe, Güterrettung, Spritzen, Spitalkufe, Viertelkufe, Wasserleitung, Kuffen henkung. Heranholen von Wasser, Knecht des Baumeisters, Söldner und Schutz, Sammlung an Reisig, Anzeige von Gefährlichkeiten, Verlesung der Feuerordnung, gefährlicher Rauch bei Tag und Nacht. Warnung bei einer Feuersnot, Scharwächter, Unterläufer, Schröter, Bader zum Becken, Bad-Maid, Spital-Müller, Schöpfer, Schutz des Bachs, Besichtigung des Schlots, geistliche Wasserkufe, Öffnung des Mains, neues Spital, Wasserkufe des Spitals, Toröffnung, Reisig des Viertelmeisters, Verschließen der Tore, Pleicher und Hauger Toröffnung
Michael Pfleumner (Michael Pflaum) und sein Sohn sind mit den Herren von Dermbach (Dermigstatt ) befeindet.
Die Familie der Fugger aus Augsburg (Fugger zu Augsburg) besitzt das Schloss Oberndorf (Oberndorff ein Schloss am Lech) in Oberndorf am Lech. Der Lech ist ein Zufluss der Donau (Thünaw). Der Ritter Seifried Marschall von Oberndorf, der auch Waltenbach genannt wird (Seifrid Marschalk von Oberndorff Waltenbach genant Ritter), zieht mit anderen Schwaben vor Ochsenfurt (Ochsenfurt). Dort wird er gefangen genommen. Er unterwirft sich Bischof Otto von Wolfskeel, der ihn darauf in eine Lehensbeziehung nimmt. Seifried Waltenbach soll als Mannlehen ein Mann des Hochstifts Würzburg sein und dem Bischof auf Lebenszeit mit zehn weiteren Männern als Krieger dienen. Dem Bischof soll außerdem das Öffnungsrecht eigen sein.
Kaiser Karl IV. (Caroln) erlässt einen königlichen Befehl gegen Karl und Manegold von Ostheim (Caroln vnd Mangolden von Osthaim), weil diese das Kloster Hausen (Closter Hausen) beschädigt haben.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.
Weigand von Luther (weigand von lutter) und Leo Wolf (leo wolf) nehmen Bischof Lorenz von Bibra, den Keller von Meiningen (Meyningen) Christoph Pfnorr (Cristoffeln pfnor) sowie dessen Sohn Wilhelm (wilhelm) gefangen und ziehen 800 Gulden Steuern von ihnen ein. Dafür werden Wolf Diender und Paulus Truchseß von Wetzhausen (Paul Truchses) sowie deren Burgen zu Schuldnern ernannt. Nachdem die Auseinandersetzung geklärt ist, werden etliche Gelder erlassen. Die 230 Gulden werden für die ganze Summe quitiert und die Burgen als schuldenfrei erklärt.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Als im Schmalkaldischen Krieg bekannt wird, dass den Gesandten Kaiser Karls V. und ihren Begleitern durch den Panisbrief Unterhalt und Leibgeding zu gewähren ist, geht dieses Schreiben auch an die Klöster des Hochstifts Würzburg. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befürchtet, dass dies zu einer großen Last für die Klöster wird. Um dies zu verhindern, lässt er ein Schreiben an alle Äbte, Pröbste und an das Spital schicken, in welchem er befiehlt, dass diese einen Brief mit der Bitte um Bestätigung an ihn oder seinen Rat oder die Bittsteller direkt zum Bischof oder seinem Rat schicken sollen, bevor sie jemanden aufnehmen.
Die Würzburger Feuerordnung wird 1551 im ganzen Hochstift erneuert. [Nachtragshand ergänzt: Anzeigen von Feuer, Wasseröffnung, Bringen von Wasser, Ausbreiten der Güter, Besichtigung der Gaben, Fremdenherberge, Sammlung der Viertel, Sammlung der Geistlichen, Straßen räumen, Eid der Wächter, Verwahrung von Ketten, Bestellung der Landwehr. Feuerzeug, Feuerstättenbesichtigung, Verwahrung der Tore, Rettung, Schutz der Dörfer, Verwahrung der Schranken, Schröterwasserzuber, Kornknecht, Steindecker, Gärtner, Weinknecht, Schneider, Schröter so Scharwächter, Bader, Heinzeler, Sackträger, Weber, Bäcker, Stangenträger, Zimmerleute, Kramfahrer, Hutmacher, Metzger, Schuhmacher, Fassbinder, Sturmschläger, Löwer, Dachdecker, Fischer, Kürschner, Maurer, Barbier, Schreiner, Leitern in der Neustadt und Altstadt, Suchsen, Behausung, Wassergeschirr, Feuerzeug, Zeichnung und Erstattung, Entwehrung, Wasserschutz, jüngster Bürgermeister, Stadtverwahrung, Feuerdämpfung, Feuerzeugs Verwahrung, Beleuchtung in Gassen, unfleißiges Feuerwerk, Brunststrafe, Wasser vor den Häusern, Verschütten von Wasser, Feuerhauptmann, Tor Vorwarnungen, Ratsbescheid, alter Bürgermeister, Steuerschreiber, Kerner, Dachdecker, Huren, Steinmetz, Bettelorden, Kohlenträger, Kübler, Wasserfuhrlohn, Bachleitung und Ablassung, Brunnenöffnung, Verwahrung von Lotzen]
Die Kanzleiordnung beinhaltet die Feiertage, die Hofverordnung, die Kanzleibestuhlung, die Kriegssekretarien, die Unterratsschreiber, die oberste Registratur, Ungeld und Steuern.