Das Kloster ist später aus verschiedenen Ursachen von Himmelstadt zwischen Würzburg und Zell verschoben worden. Dieses Kloster Himmelpforten hat einen Hof zwischen Lautenbach und Zellingen (zellungen) gelegen. Darauf gebührt dem Stift Würzburg Legepfennig, Herbergsrecht, Dienst und Atzung. Dieser Hof wird zerstört und niedergebrannt. Deshalb befreien der Dechant und das Domkapitel als Inhaber des Amtes Karlburg den Hof für mehrere Jahre von diesen Belastungen.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Bischof Johann von Brunn und sein Kapitel freien dem Kloster Theres seinen Hof bei dem niederen Tor für Steuer, Bede, Reisdienst, Wachdienst, Graben und alle anderen bürgerlichen Beschwerden.
Adolf Marschall von Ostheim zu Wallbach (Adolf Marschalck von Walpach) leiht auf Bitte Bischof Johann von Brunns Johann von Hirschhorn (Hanns von Horshoren) 500 Gulden. Dafür verpfändet Bischof Johann von Grumbach ihm und seinen Söhnen Werner, Christoph, Reinhard und Hermann (sune wernher Cristofen, Rainharten vnd Herman) das Schloss Hildenburg (schloss Hildenburg) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen, Gefällen, Nutzungen, Frondiensten und Diensten. Die Verpfändung besteht lebenslang und kann nach dem Tod aller Beteiligten 600 Gulden wieder ausgelöst werden. Weiterhin gibt er ihnen 600 Gulden für drei Jahre. All dies geschieht mit Einverständnis des Grafen Georg von Hennberg (Graue Georgen von Hennenberg), dem es vorher verpfändet war. Zu Informationen, welche Dörfer Frondienst leisten müssen verweist Fries auf eine Urkunde.
Der Bischof verpfändet ein Leibgeding von 100 Gulden jährlich an Konrad VIII. von Bickenbach in der Stadt Haßfurt (stat Hasfurt). Der Bischof begleicht 600 Gulden Schulden und lässt dies quittieren. Konrad von Bickenbach, der Ältere, verweist alle Lehensleute, sowohl geistliche als auch weltliche, an Bischof Rudolf von Scherenberg. Lorenz Fries verweist zudem auf eine Liste aller Dörfer, Nutzungen und Gefälle beider Schlösser.
Die jährliche Bede der Stadt Iphofen (Iphouen), die sie jedem Würzburger Bischof schuldet, beträgt 800 Gulden, davon gingen: 300 Gulden an den Schenk von Limpurg 100 Gulden an das Kapitel zu Würzburg 200 Gulden an Balthasar von Wenkheim (Baltassar von Weinckhaim) 100 Gulden an Konrad Lesch (Contz Lesch) und seine Hausfrau als Leibgedinge 80 Gulden an Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 20 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck) Als Konrad Lesch stirbt, verringert sich das Leibgedinge um 40 Gulden. Balthasar von Wenkheims Erben werden die 200 Gulden und Wilhelm von Münster die 80 Gulden wieder abgelöst, was ingesamt 320 Gulden ergibt. Diese Summe möchte Bischof Rudolf von Scherenberg fortan von den Einwohnern von Iphofen erhalten. Durch Missernten beim Wein sind die Einwohner allerdings verarmt. Es wird festgelegt, dass Bischof Rudolf ihnen 10 Jahre lang 200 Gulden erlässt und in keinem Jahr mehr als 600 Gulden nimmt. Auf Bitte der Iphofener verlängert Bischof Rudolf den Zeitraum auf 20 Jahre. Danach soll aber wieder die volle Bede von 800 Gulden gezahlt werden.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss Hildenburg und seine Zugehörungen wieder ab. Die Söhne des Seifried von Stein (Seifrid vom stain), Hertnit und Philipp (Hertnit vnd Philip), fordern von Bischof Rudolf von Scherenberg für die Frondienste, die in der Verpfändung an ihren Vater bestimmt waren, aber nicht geleistet worden sind sowie das aufgewendete Baugeld, das nicht entrichtet wurde, 100 Gulden. Diese erhalten sie.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.